Elftes Oapitel.
Collineation und Reciprocität räumlicher Systeme.
§ 75.
In ganz derselben Weise, wie wir in den vorhergehenden Ab
schnitten die Elemente zweier Grundgebilde der ersten oder zweiten
Stufe in Beziehung zu einander setzten, können wir auch die Ele
mente zweier räumlichen Systeme einander zuordnen, indem wir deren
Coordinaten durch Gleichungen mit einander verknüpfen. Bei der
gröfseren Zahl Elemente, die das räumliche System besitzt, wird sich
zwischen zwei räumlichen Systemen auch eine gröfsere Mannigfal
tigkeit von Verwandtschaften aufstellen lassen, als bei den Grund
gebilden der zweiten Stufe. In der That können ja auch die Gleich
ungen, welche die Beziehung zwischen den Elementen der beiden
räumlichen Systeme ausdrücken, durch die Verbindung aller drei
Coordinatenarten, der Punct-, Ebenen- und Liniencoordinaten ge
bildet werden. Doch wurden von der Menge Verwandtschaften, die
aus diesem Grundgedanken fliefsen, bis jetzt zunächst nur solche be
rücksichtigt, in deren Verwandtschaftsgleichungen allein Punct- und
Ebenencoordinaten der beiden räumlichen Systemen verbunden sind.
Hier wollen wir nun, ebenso wie in den vorhergehenden Fällen, blofs
jene Zuordnung der Elemente erörtern, bei welcher die Elemente der
beiden Systeme einander eindeutig entsprechen. Bei dieser Zuordnung
müssen wir berücksichtigen, dafs von den Elementen eines räumlichen
Systems: Punct, Ebene und Gerade, die beiden ersten Träger von
Grundgebilden der zweiten und die Gerade der Träger eines Grund
gebildes der ersten Stufe ist. Soll daher die Zuordnung derart sein,
dafs jedem Elemente des einen Systems, das von einem anderen A
getragen wird, im anderen Systeme ein Element entspricht, das von
dem A entsprechenden getragen wird, so können nur die Träger
von Grundgebilden der zweiten oder ersten Stufe einander als ent
sprechende zugewiesen werden.
Wir werden hiernach zwei derartige eindeutige Verwandtschaften
zu unterscheiden haben. Bei beiden entspricht einer Geraden des
einen Systems im anderen Systeme wieder eine Gerade; aber bei der
einen sind von den Trägern der Grundgebilde der zweiten Stufe die
gleichartigen, bei der anderen die ungleichartigen einander
als entsprechende Elemente der beiden räumlichen Systeme zuge-