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Gleichung (4) zwei positive Wurzeln haben, vorausgesetzt,
daß die beiden letzten Gleichungen keine imaginären Wur
zeln haben.
Setzt man, in einer mit 0 verglichenen Gleichung, für
x irgend einen positiven oder negativen Werth, so nennt
man das Aggregat der daraus entstandenen Werthe der
einzelnen Glieder, den Werth der Gleichung. Ist der Werth
der Gleichung =0, so ist der für x gesetzte Werth eine
Wurzel der Gleichung. Eine Gleichung, die nur imaginäre
Wurzeln hat, kann nur positive Werthe haben, wenn man
für x einen beliebig großen oder kleinen reellen Werth setzt.
Denn jede Gleichungx m -\~ax m ~ i ~\-hx m ~ 2 -i- •4-/*=0
muß einen positiven Werth haben, wenn man setzte—oo .
Hätte sie nun auch einen negativen Werth, wenn man z.- B.
x—p setzte, so müßte einer ihrer Wurzeln zwischen p und
oo enthalten, und also reell seyn.
§. 346. Sind p und 7 die Wurzeln einer quadrati
schen Gleichung, so können deren beide binomische Factoren
folgende vier, in Hinsicht der Zeichen verschiedene For
men haben:
(1) O+p) (.r+7)=0.
(2) O+p) O —7)—0.
(3) (x — p) (> + 7) = 0.
(4) (x—p') (x— 7)=0,
Die Form (1) gehört zu einer Gleichung mit zwei ne-,
gativen Wurzeln; ihre Entwickelung gibt: x" 1 + (p-{-q)x
-j-p7=0. Die Form (2) gehört zu einer Gleichung mit
einer negativen und einer positiven Wurzel; entwickelt gibt
sie die Gleichung x 2 — (7—p)x—p</—0. Die Form (3)
gehört ebenfalls zu einer Gleichung mit einer negativen und
einer positiven Wurzel; ihre Entwickelung gibt x' t —(p—q)x
—P7=o. Die Form (4) gehört zu einer Gleichung mit