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Wird «=6000, und J=4§ angenommen; so ist
X:
:904
mum Th.; und afr-
Mc jährliche Zahlung.
Das Gesetz der Bildung des Werths von x ist aus
dem Obigen leicht wahrzunehmen, und so wird dieser Werth
für eine größere Anzahl von Jahren leicht ohne Rechnung
zu finden seyn.
Die vorige Rechnung hatte noch weitlauftiger werden
können, wenn die Benennung der unbekannten Größe we
niger passend wäre gewählt worden. Jedoch läßt sich die
Auflösung der obigen Aufgabe noch weit allgemeiner und
kürzer geben. Diese kürzere Auflösung folge hier noch.
Ich habe die weitläuftigere voran geschickt, damit der Au
genschein lehre, wie viel auf eine gehörige Ueberlegung bei
der Auflösung algebraischer Aufgaben ankomme.
Man unterscheide vorab die Zahlung, welche von A
an B gemacht wird, von derjenigen welche B an A macht.
Beide Zahlungen müssen gleich seyn, wenn keiner von bei
den übervortheilt werden soll A zahlt an B das Kapital
von a Thl., und dieses, nebst den Zinsen davon in n Jah
ren, ist der Betrag der Forderung des A. Der Zinsfuß
sey p *), so ist dieser Betrag ap n %[)\. B zahlt an A
nach dem Jahre x Thl., deren Werth von heute an nach
n Jahren —xp’ 1 - 1 £i)i. ist. Nach dem zweiten Jahre zahlt
er wieder wThl., deren Werth nach n Jahren = xp 11 ' 2 Thl.
ist. Der Werth der Zahlung von x Thl. nach 3 Jahren
ist =zxp n ' 3 , nach 4 Jahren xp' 1 '*, .., nach n — 1 Jah
ren —xp 1 , nach n Jahren =xp u =x Thl. Man hat
*) Wenn d Procent jährliche Zinsen bezahlt werden, so heißt
100.4- d
die Größe—- 7 -~—p der Zinsfuß.
100