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Zehnter Abschnitt.
§. 12. Anmerkung.
Aus der Betrachtung eines Bestimmüngs - Dreiecks
laßt sich zeigen, daß bei der Zeichnung einer regulären
Figur von bestimmter Größe nur drei wesentlich ver
schiedene Fälle vorkommen.
Ist nämlich die Seitenzahl gegeben, so ist aus
(§. 10.) klar, daß dadurch zwar alle Winkel der Figur,
aber nicht die Größe der Figur bestimmt ist. Soll diese
auch bestimmt sein, so muß in dem Bestimmungs-Dreieck
außer den Winkeln noch eine Seite gegeben sein. Es
wird also möglich sein, ein bestimmtes reguläres Poly
gon zu zeichnen, wenn a) der große Halbmesser, oder
b) der kleine Halbmesser, oder c) die Seite des Poly
gons vorgeschrieben istz welches die gedachten drei Auf
gaben sind.
Da im Vorhergehenden schon Aufgaben, ein Polygon zu zeich
nen, vorgekommen sind; so ist hier zu zeigen, ob/ und welche
von diesen drei Aufgaben im Vorhergehenden, nur mit an
deren Worten ausgedrückt, vorgekommen sind.
§.13. Aufgabe.
Es ist die Seitenanzahl und eine Seite gegeben,
man soll aus diesen Datis die reguläre Figur zeichnen.
Anleitung zur Auflösung. Das Verfahren, welches sich
sehr leicht einem Nachdenkenden darbietet, besteht darin, daß
man den halben Polygonwinkel nach (§. n.) berechnen, und
diesen an die beiden Endpunkte der gegebenen Seiten anle
gen muß. Verlängert man dann die Schenkel, bis sie sich
schneiden, so ist der Mittelpunkt der Figur gefunden, und
es fällt i'r die Augen, wie dann die Zeichnung vollendet
werden könne.