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Dreizehnter Abschnitt.
Die dazu gehörige Figur muß wenigstens sechs Seiten haben,
besser aber ist es, ein Vieleck von noch größerer Seitenan-
zahl zu zeichnen.
L. Ähnlichkeit regulärer Vielecke.
§.15. L e h r s a tz.
Jede zwei regulären Vielecke sind a) ähnlich, wenn
sie gleich viel Seiten haben.
Auch sind in solchen Vielecken d) die Bestimmungs
dreiecke (X. 9.), desgleichen c) diejenigen Dreiecke ähn
lich, welche von einer Seite mit zwei großen Halbmes
sern gebildet werden.
Der Beweis hat keine Schwierigkeit, wenn man zuerst (b)
oder (c) beweist. Denn aus (X. n.) läßt sich sehr leicht
zeigen, daß dergleichen Dreiecke gleiche Winkel haben.
Aus der Ähnlichkeit solcher Dreiecke folgt aber die Ähnlich
keit der ganzen Vielecke nach (XII. 20.) unmittelbar.
§.16. Z U s a tz.
DiF Perimeter zweier.regulären Figuren von gleich
vielen Seiten verhalten sich gegen einander, a) wie zwei
Seiten, b) wie zwei große Halbmesser, c) wie zwei
kleine Halbmesser.
Der Beweis von (a) ist ein unmittelbarer Schluß aus (XII.25.).
Der Beweis von (b) und 0) ergiebt sich aus (§. 15. K.).
§.17. Erklärung.
Wenn man in einer regulären Figur nach zwei be
liebigen Winkelspitzen große Halbmesser zieht, so nennt
man jedes der beiden Stücke in welche die Figur da
durch getheilt wird, einen Ausschnitt (Sector) des
Polygons.