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Fünfter 'Abschnitt.
Fünfter Abschnitt.
Vergleichung der Parallelogramme
und Dreiecke nach Grundlinien
und Höh e.
§. 1. Erklär u n g.
Grundlinien kann man jede zwei Gegenseiten
eines Parallelogramms nennen. Will man sie als solche
unterscheiden, so kann man die eine die untere, die
andere die obere nennen. Dann heißt eine winkel
rechte Linie zwischen zwei solchen Grundlinien die Höhe
des Parallelogramms.
Diese Begriffe sind anzuwenden: a) auf ein Quadrat, b) auf
ein Rechteck, c) auf einen Rhombus, 6) auf ein Rhomboid.
Bei (c) und (d) ist zu zeigen, daß sich Grundlinie und
Höhe auf zweierlei Art bestimmen lassen; und daß bei (c)
beide Höhen gleich; bei (6) ungleich sind.
§. 2. Z U s a tz.
Parallelogramme zwischen denselben Parallelen ha
ben gleiche Höhe und umgekehrt.
Wie muß der umgekehrte Satz ausgedrückt werden? Auch ist
der ganze Zusatz durch eine Figur zu erläutern.
§. 3. E r k l a r u n g.
Wenn man aus einer Winkelspitze eines Dreiecks
ein Loth auf die Gegenseite oder deren Verlängerung