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. Sechster Abschnitt.
§.3. Lehrsatz.
Wenn zwei Bogen einer Kreislinie gleich sind, so
sind auch alle übrigen dazu gehörigen im vorigen §. aus
gezählten Stücke gleich.
Diese Stücke sind einzeln zu nennen. Der Beweis wird
übrigens auf ähnliche Art, wie im vorigen §. geführt; wo
bei nur zu bemerken, daß es hinreichend ist, durch Deckung
bloß die Gleichheit der Winkel am Mittelpunkt zu be
weisen: da hieraus das übrige unmittelbar nach (§. 2.)
folgt. (Fig. 6i.)
§.4. Lehrsatz.
Wenn zwei Sehnen in einem Kreise gleich sind,
so sind auch die zugehörigen Bogen, Abschnitte, Aus
schnitte und Winkel am Mittelpunkte gleich.
Wenn man vom Mittelpunkte nach den Endpunkten beider
Sehnen Halbmesser zieht, so erhalt man zwei Dreiecke, de
ren Congruenz nach (Hl- -i) erwiesen werden kann. Dann
folgt alles übrige aus (§. 2.). (Fig. 6i.)
§.6. Lehrsatz.
Zu ungleichen Winkeln am Mittelpunkte ge
hören ungleiche Bogen, und umgekehrt. Auch sind in
beiden Fällen die zugehörigen Ausschnitte und Ab
schnitte ungleich.
Wie lautet die Nmkehrung von dem ersten Theile des Satzes?
Der Beweis ist sehr leicht. Wenn man nämlich Winkel oder
Bogen gehörig aufeinanderlegt, so ist sichtbar, daß alle übri
gen genannten Stücke sich nur zum Theil decken. Die Ge
setze eines guten mathematischen Vortrages fodern aber,
daß von jedem dieser Sätze der Beweis einzeln geführt
werde, also a) vom ersten Theil des Satzes, b) von der
Umkehrung desselben, c) vom zweiten Theil. (Fig. 62.)
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