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SCHREIBEN AN C. W. BORCHARDT.
die Gleichung
f(*)
? (~«)
¿ als eindeutige Function von C definirt.
In meiner in Ihrem Journal Bd. 89, p. 151 sqq. 1 ) enthaltenen Arbeit, in
welcher die oben genannten Resultate entwickelt wurden, ist der obige Satz
als Satz I. p. 161 2 ) aufgenommen worden, in einer etwas veränderten Form,
welche weniger deutlich ist und die Möglichkeit eines Missverständnisses nicht
72] ausschliesst. Auf diesen Umstand wurde ich aufmerksam gemacht durch
eine gütige Mittheilung des Herrn Henri Poincaré, professeur à la Faculté
des Sciences de Caen.
Ich erlaube mir daher hier einige Erläuterungen zu diesem Satze hinzu
zufügen.
Man ziehe in der ¿-Ebene von jedem der singulären Punkte <q, ¿q, ..., a n
der Differentialgleichung einen beliebigen Schnitt, von a i den Schnitt q..
Diese Schnitte erstrecken sich sämmtlich bis zum Punkte z — 00, und sind
nur der Beschränkung unterworfen, weder sich selbst noch einer den anderen
zu schneiden. Bezeichnen wir die so zerschnittene ¿-Ebene mit T. Werden
für einen willkürlichen Werth ¿ = ¿ 0 , f{z) und ^(¿), sowie ihre ersten Ab
leitungen willkürlich gewählt, so sind diese Functionen, folglich auch C in T
überall eindeutig bestimmt. Überschreitet man nach und nach die einzelnen
Schnitte q 0 q 2 , ..., q Q in beliebiger Reihenfolge und jeden beliebig oft, so
mögen die so entstehenden Flächen mit T, T 2 , T 3 etc. bezeichnet werden.
Ihre Anzahl ist unendlich gross, wenn nicht f\z) und cp(¿) algebraische
Functionen sind. In jeder dieser Flächen T. ist C eine eindeutige Function
von z. — Wir stellen nunmehr in der C-Ebene durch die Gleichung (F.) die
Abbildungen der einzelnen Blätter 2 1 , T a , T 3 etc. her. Die der Fläche T.
entsprechende Abbildungsfiäche in der C-Ebene möge mit 8. bezeichnet werden.
So lange nicht in einem Blatte Tf(z) und ^(¿) identisch, d. h. für jeden
Werth von ¿, unendlich werden, erfüllt die zugehörige Abbildung S. ebenfalls
eine Fläche, mag T. durch eine endliche oder eine unendliche Anzahl von
Überschreitungen der Schnitte q x) q a1 ..., q erhalten worden sein. Sind da-
.1) Abh. XXXI, S. 191 ff. dieses Bandes, Sch.
2) Ebenda, S. 202. Sch.