ANMERKUNGEN.
1) Der handschriftliche Nachlass meines Vaters lässt erkennen, dass ihn die hier gegebenen Ausführungen
über das Abbildungsprohlem noch nicht befriedigt haben, dass er vielmehr wiederholt auf dasselbe
zurückgekommen ist. Wie der Nachlass zeigt, hat er später darauf verzichtet, Methoden zur Bestimmung
des Radius des Grenzkreises anzugehen, und hat versucht das Abbildungsprohlem ohne Kenntniss der
Grösse dieses Radius durchzuführen. Als Ergebniss dieser Untersuchungen ist dann schliesslich die
Arbeit »Über eine besondere Gattung von rationalen Curven mit imaginären Doppelpunkten« (Sitzungs
berichte 1900, S. 74 ff., Abh. LXXII dieses Bandes) anzusehen.
2) Zu dem S. 111 gemachten Grenzübergang e =0 ist Folgendes zu bemerken; Im Nachlass meines Vaters
findet sich zu diesem Grenzübergang eine Anmerkung, die ich hier wörtlich zum Abdruck bringen möchte:
Bei dieser Gelegenheit muss ich ein Versehen berichtigen, welches
sich p. 188, Bd. 108 eingeschlichen hat. Dasselbe betrifft den dort ge
machten Grenzübergang e = 0. Wenn nämlich e beliebig klein, aber von
Null verschieden angenommen wird, so ist es nicht nothwendig, dass
die Gleichung H x (r) = 0 eine reale Wurzel besitze, welche einer ebenfalls
realen Wurzel der Gleichung H(r) — 0 hinlänglich nahe kommt. Aus
diesem Grunde ist der bezeichnete Grenzübergang nicht immer zulässig.
3) Zu Gleichung (12.) S. 114 ist zu bemerken, dass der im Nenner der rechten Seite stehende Ausdruck
K(iv n ,wf) nicht, wie in Gleichung (9a.) angegeben, lautet, sondern