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NACHLASS.
schwächen, ja ganz verdunkeln können, ohne darum der Richtigkeit des Satzes den geringsten Eintrag zu
thun, dass nach Mittelzahlen aus hinreichend langen Perioden der doppelten Interessentenzahl auch die dop
pelte Witwenzahl folgen muss. Aber, aus jener Ursache, kann es geschehen, dass bei einer kleinen Gesell
schaft die verhältnissmässig vergrösserte Witwenzahl länger ausbleibt, als bei einer grossen; sie kann aber
eben so gut auch viel früher eintreten. Es kann, bei einer kleinen Gesellschaft, sich treffen, dass während
einer beträchtlichen Zahl von Jahren nach der Yergrösserung der Interessentenzahl die Witwenzahl nur eine
ganz unbedeutende Zunahme zeigt, fast stationär bleibt, ja selbst einmal wieder etwas zurückgeht, was aber
im Grunde nichts weniger als wünschenswerth sein würde, falls sich dadurch die Administration in eine trü
gerische Sicherheit einwiegen Hesse, und im Vertrauen auf den augenblicklich noch im Steigen begriffenen
Vermögenszustand noch Erhöhung der Pension verfügte, zu einer Zeit, wo eine gründliche weiter als auf den
nächsten Tag sehende Erwägung vielleicht schon die Nothwendigkeit einer Beschränkung erkannt haben
würde. Denn das bedarf keines Beweises, dass nothwendig werdende Beschränkungen desto grösser ausfal-
len müssen, je länger man sie verschoben hatte.
Von dem, was über reine Beneficienkassen gesagt ist, lässt sich nun leicht die Anwendung auf solche
machen, die zwischen jenen und den sich durch die Beiträge ganz selbst erhaltenden stehen. Eine solche ge
mischte Kasse ist die Professorenwitwenkasse, obwohl sie wegen der Geringfügigkeit der Beiträge jenen viel
näher steht als diesen. Auf den Grund jährlicher Beiträge von 10 Thl, würde, wie aus den in der zwei
ten Abtheilung zu erörternden Rechnungen folgt, den Hinterbliebenen der Interessenten höchstens eine
Pension von 4 4 Thl. oder von 48 Thl. gewährt werden können, je nachdem der Zinsfuss von 3-J- oder von
4 Procent vorausgesetzt wird, und hiebei ist noch nichts wegen möglicher Verluste, und wegen Administra
tions- und anderer Kosten in Abzug gebracht. Was darüber gewährt wird, also nach dem seit 1835 beste
henden Pensionssatze jährlich 202 bis 200 Thl., ist wie der Ausfluss eines reinen Beneticiums zu betrachten,
und es gilt davon, rücksichtlich der Wirkungen der steigenden Interessentenzahl ganz dasselbe, was oben
in Betreff solcher Kassen entwickelt ist.
Hiedurch erscheint nun allerdings der Umstand, dass die Anzahl der Theilnehmer an unsrer Witwen
kasse jetzt um die Hälfte grösser ist, als sie durchschnittlich vor 2 0 bis 3 0 Jahren war, in schwerer Wichtig
keit. Um jedoch diese gehörig würdigen zu können, muss zugleich wohl erwogen werden, dass die in der
letzten Zeit so gross gewordene Witwenzahl oder richtiger Pensionenzahl (nach dem Durchschnitt der letzten
acht Jahre = 2o) ganz und gar nicht Folge der jetzigen grossen Zahl der Theilnehmer ist, sondern eben so
gross sein würde, wenn auch die Zahl der Theilnehmer nicht so sehr vermehrt wäre: es erhellet dies aus dem
Umstande , dass die Ehemänner derjenigen Witwen, welche in den letzten acht Jahren den Bestand gebildet
haben (resp. Väter der Pension genossen habenden Waisen) fast sämmtlich schon vor dem Steigen der Interes
sentenzahl, ja meistens schon sehr lange vor diesem Steigen, der Gesellschaft angehört haben. Es muss
vielmehr die jedesmalige Witwenzahl, in einer Gesellschaft, deren Umfang im Steigen ist, nicht mit der gleich
zeitigen Zahl der Theilnehmer, sondern mit derjenigen zusammengestellt werden, welche mehrere Decennien
früher Statt gefunden hat. Hiernach liegt nun aber folgende Schlussfolge sehr nahe : Eben so gut, wie aus
dem frühem Zustande der Gesellschaft, deren Interessentenzahl vor 2 0 bis 3 0 Jahren zwischen 31 und 3 8 auf
und ab schwankte, jetzt eine durchschnittliche Witwenzahl von 2 0 hervorgegangen ist, wird ganz füglich,
wiederum nach einigen Decennien, aus dem jetzigen Umfange der Gesellschaft — von 51 Interessenten —
eine Witwenzahl von 30 erwachsen können, und zwar ohne alle Gewähr, dass diese Zahl ein unübersteigliches
Maximumsei. Es wird damit nicht gesagt, dass dies gewiss wirklich geschehen werde, sondern nur, dass
nach den bisherigen Präcedentien es geschehen könne, ohne dass man es gerade wie etwas Ausserordentliches
betrachten dürfte; jedenfalls zeigt schon ein solcher roher Ueberschlag, dass die Witwenkasse in den mögli
chen \\echselfällen ein viel höheres Spiel spielt, als bisher geglaubt sein mag.