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ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC. 131
der Dauer
15, bei dem Zinsfuss von proc. für höchstens 17 , bei dem ZInsfuss von 4 proc. für höchstens 2 o Pen-
instand er-
•
sionirte, und der Zinsertrag jener Kapitalvermehrung wird, wenn diese Zahlen erreicht sind, dadurch gänz-
rkung) er-
mittswerth
lieh absorbirt. Steigt also die Anzahl der zu pensionirenden resp. über diese Grenzzahlen, so wird zur
Bestreitung aller übrigen Pensionen nichts Vorhandensein, als l) der Ueberschuss, den die jährlichen Ein-
:ern 18 37,
nahmen der Kasse, vor den Erhöhungen von Kapitalien und Pensionssätzen gewährt hatten, oder vielmehr
gewährt haben würden, wenn die resp. Normalzahl der Pensionen (15; 17; 2 0) damals Statt gefunden
getretenen
implicite
: nicht be-
hätte*). 2) Die etwaige seit jener Zeit bewirkte Steigerung der Apothekenpacht. 3) Der vergrösserte
Ertrag der Beiträge der Mitglieder, wegen ihrer gewachsenen Anzahl. Diese preeären und schwachen Hülfs-
quellen würden aber bei weiterm Ueberschreiten jener Normalzahlen bald erschöpft sein, und desto schnei-
, zwischen
1er, je höher der Pensionssatz selbst schon angewachsen ist. Diese letztere Bemerkung ist in so fern von
grosser Wichtigkeit, weil daraus auf das klarste hervorgeht, dass die aus consequenter Befolgung der zwei-
igleich die
eschmälert
ten Interpretation entspringende Gefahr desto grösser wird, je mehr Pensionserhöhungen bis zum Ueber
schreiten der Normalzahl schon Statt gefunden haben.
zu lassen P
Wenn übrigens oben bemerkt ist, dass in dem gedruckten Regulativ gar kein Vorbehalt zu finden
lern. Dies
ist, wodurch einem früh oder spät aus dieser Quelle entspringenden Verbluten der Kasse Einhalt gethan
ihete Pen-
werden könnte, so darf ich nicht verschweigen, dass in die Quittungsformulare, auf welche die Witwen
h ganz of-
n man die
ihre Pensionen erheben, die Bevorwortung aufgenommen ist, dass die Pension auf Rthl. für jetzt,
und so lange der Kasse Umstünde solches gestatten werden, festgesetzt sei. Wahrscheinlich werden wenige
i führt, ist
Mitglieder der Witwenkasse diese Clausel kennen: mir selbst wenigstens ist sie, obgleich ich 3 8 Jahre
Theilnehmer gewesen bin, erst ganz vor kurzem bekannt geworden. Sie ist jedoch nicht bestimmt, Avie
ü mit den
heils nach
ich anfangs vermuthete, möglichen aus der Progressionsnormirung zu besorgenden Gefahren vorzubeugeu;
denn sie steht, und zwar genau mit denselben "Worten, auch schon in den gedruckten Quittungsformula
ren vor 1 7 94. Solche in ganz allgemeinen Ausdrücken abgefassj^e Vorbehalte mögen in einigen Beziehun-
dzten Ein-
gen ihr Gutes haben: im gewöhnlichen Laufe der Dinge aber bleiben sie, Avenn nicht ausserordentliche
itritt eines
Veranlassungen eintreten, so lange ohne Anwendung, bis die höchste Noth zAvingt. Es ist kein Entschei-
und liech-
dungsmerkmal, kein Maassstab angegeben, Avoran man erkennen kann, ob der Kasse Umstände Zahlung
g enthält,
id machen
gestatten oder nicht gestatten. Vf artet man so lange, bis man schon Aviederholt genöthigt ist, zur Bezah
lung der Pensionen die Kapitale mit zu verwenden, so hat man sehr Avahrscheinlich schon viel zu lange
gewartet, und es wird sich dann beAvähren, Avas [S. 128, Z. 12] bemerkt ist. Jedenfalls ist, rücksichtlich der
msionssatz
Behauptung des Rufs der Solidität der Kasse, ein grosser Unterschied zwischen einem Zurückgehen des
von jener
Pensionssatzes in Folge einer ganz bestimmten feststehenden Regel (Avie bei der ersten Interpretation); und
s man, bei
einer Reduction der Pensionen, wozu die Kasse sich endlich gezAvungen sieht, Aveil sie eben ihre nachdem
idens von
1 der Wit-
erzähl) so
‘Grunde gelegt, dass die Zinsen des auf 5000 Thl. erhöheten Fonds zu 4 proc. 200 Thl. betra
gen , dass davon \ Avieder zum Capital zu schlagen, f aber unter die Witwen zu vertheilen
t die Ge-
‘seien, Avas dann bei 15 Witwen für jede io Thl. betragen Avürde’
zu berichtigen. Von einer solchen Berechnung, von 4 proc. Zinsen und von der Zurücklegung eines Vier
tels derselben kommt in den bald näher zu betrachtenden Verhandlungen von 17 94 gar nichts vor.
ng um i o
höchstens
*) ln der'Wirklichkeit hätten die Einnahmen damals (l 7 94) schon für 18 Pensionirungen nicht ganz
ausgereicht, obgleich zu jener Zeit noch ein jährlicher Zuschuss vmn 150 Thl. aus der Kirchenkasse geleistet
Avurde , der später aufgehört hat. Der obige Ueberschlag erleidet aber eine Modification, weil, vorzüglich in
9-1, wurde
Hienach
Folge von Irregularitäten während der Avestphälischen Regierung, die Progressionsnorm nicht genau befolgt
ist. Hätte man sich ganz strenge daran gehalten, so würden die Pensionssätze seit 1815 immer schon bei ge
ringerer Kapitalhöhe, als geschehen ist, haben erhöhet Averden müssen, — und das jetzige Kapitalvermögen
dahin zum
würde um vielleicht 500 0 Thl. ärmer sein.