Full text: [Wahrscheinlichkeitsrechnung und Geometrie] (4. Band)

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NACHLASS. 
Statut (in der zweiten Interpretation) eigentlich unbedingt übernommenen Verpflichtungen nicht mehr er 
füllen kann. 
Die vorstehenden Entwickelungen sollten die vitale Wichtigkeit der Progressionsnormirung bei einer 
Gesellschaft, deren Theilnehmerzahl sich bedeutend vergrössert, und damit die Wahrheit der S. [i27] von 
mir aufgestellten Behauptung darthun. Um aber diesen Gegenstand von allen Seiten zu beleuchten, wird 
es nothwendig sein, dem Hergange der Entstehung jenes Statutsartikels Schritt vor Schritt zu folgen. Ich 
habe zu dem Zweck die betreffenden Acten sorgfältig gelesen, und wiederholt gelesen, und gebe daraus, 
soweit sie jenen Statutsartikel betreffen, einen Auszug, Ich werde dabei hin und wieder auch einige an sich 
untergeordnete Nebenumstände hervorzuheben haben, wenn sie etwas beitragen können, den Hergang bei 
diesen Verhandlungen begreiflicher zu machen. Im voraus will ich bemerken, dass 17 94 der jährliche Bei 
trag 5 Thl. Gold betrug, die Witwenpension 11 o Thl. Kassenmünze, und dass die vater- und mutterlosen 
Waisen die Pension bis zum vollendeten I2 ten Jahre zu gemessen hatten. 
In einem vom 3 0. Junius 1794 datirten an die Universität gerichteten Ministerial-Rescript, wurde 
unter Bezugnahme auf ein schon vor einiger Zeit von dem Könige der Witwenkasse gemachtes Geschenk 
von looo Thl.* **) ), die Anzeige von der Bewilligung eines zweiten Geschenks von 500 Thl. Gold gemacht, 
mit dem Beifügen, dass, wie bei diesen Geschenken die Absicht dahin gehe, zu einer baldigen Erhöhung 
der Pensionen hinzuwirken, gewärtigt werde, dass die Theilnehmer auch ihrerseits zur Erreichung dieses 
Zwecks beizutragen, und zu einer Erhöhung der jährlichen Beiträge von 5 Thl. Gold auf 10 Thl. Kassen 
münze bereit sein würden. Nach den Berechnungen in einem anliegenden P. M. sei es nicht zweifelhaft, 
dass es füglich thunlich sei, schon jetzt eine Erhöhung der Pensionen in dem Maasse eintreten zu lassen, 
dass die sechs ältesten, anstatt der bisherigen lio Thl., künftig 150 Thl. und alle übrigen jede 130 Thl. 
erhielten. Am Schlüsse erbot man sich, falls die Kapitalien der Witwenkasse nicht alle vollkommen sicher 
placirt seien, die sichere Unterbringung z^ 3 Procent bei öffentlichen oder städtischen Kassen zu veranlassen. 
Ein ähnliches Anerbieten war schon einmal, bei den Monitis zu der Jahresrechnung für 17 92 gemacht worden. 
Diebeigefügte Anlage, deren Verfasser nicht genannt ist, im Detail durchzugehen, ist für meinen 
Zweck nicht nöthig. Aber ein paar Nebenumstände will ich herausheben. 
I. Die Kapitalien der Witwenkssse, heisst es, seien zu ungleichem Zinsfuss ausgeliehen, einige *) zu 
3 proc., andere höher. Weil aber der Zinsfuss leicht von allen Kapitalien auf 3 proc. heruntergehen könnte, 
und man bei zu machenden Ueberschlägen auf möglich sichere Summen rechnen müsse, so wolle man bei den 
Rechnungen auch nicht mehr als 3 proc. voraussetzen. 
Hieraus und aus dem eben angeführten Schlüsse des Rescripts erklärt es sich, warum auch in den Ver 
handlungen bei der Universität für allen künftigen Kapitalzuwachs (ohne weitere Bemerkung) nur auf 3 proc. 
gerechnet ist; bloss für die schon vorhandenen und schon belegten Kapitale sind die Zinsen zu 3-’- proc. aus 
geworfen. Vergl. hiemit die Anmerkung zn S. [131.] 
II. Um einen Ueberschlag zu machen, auf welche Zahl von Witwen die Rechnung gestellt werden 
müsse, fährt der Verf. fort: 
‘Will man nun nach den gemachten Erfahrungen annehmen, dass 3 stehende Ehen eine Witwe zu er 
nähren haben, so würden die 2 0 verehelichten Professoren (unter der Gesammtzahl von 3 6) etwan 9 Witwen 
‘zu erhalten haben. Da es aber mehrere Gewisheit gewährt, wenn man den äussersten Fall zu Basis nimmt, 
‘so setze man lieber, dass gegen 2^- Ehen eine Witwe in Anschlag zu bringen, so dass also die bestehenden 
‘2 6 Professor-Ehen zu erhalten haben würden — io Witwen.’ 
*) Kassenmünze. Es war nach Ausweis der Rechnung für 17 93 unter dem 18. April 17 93 eingezahlt. 
**) zu damaliger Zeit beinahe der dritte Theil des Kapitalvermögens.
	        
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