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ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC.
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Zinsfuss 3^ Proc.
Reine Verbindlichkeit der Kasse gegen 42 verheirathete Mitglieder 50008 Thl.
Danach verhältnissmässig gegen 9 unverheirathete Mitglieder .... 10716 ,,
Zinsfuss 4 Proc.
44482 Thl.
953*
Totalwcrth der zweiten Rubrik
60724 ,,
54014 9t
Dass einer solchen Evaluirung nicht ganz dieselbe Zuverlässigkeit beigelegt werden kann, wie der
Berechnung der Verbindlichkeiten der ersten Rubrik, habe ich schon in meinem mehrerwähnten Gutachten
bevorwortet. Es finden nemlich bei unsrer Witwenkasse mehrere Umstände Statt, deren Wirkung einer Vor
ausberechnung gar nicht fähig ist, von welcher aber auch, in Ermangelung einer solchen Buchführung für
die frühere Zeit, wie S. [145 unten] erwähnt ist, nicht einmal eine Schätzung gemacht werden kann.
Als den einflussreichsten dieser Umstände bezeichne ich die Wiederverheirathung von Mitgliedern nach dem
Tode ihrer Ehefrauen. Das Ableben der Frauen vor den Männern ist nemlich schon ein Theil der in der
Rechnung berücksichtigten Chancen, und so ist jede Wiederverheirathung eine ausserhalb der Rechnung
liegende neu hinzukommende Belastung des Kassen-Conto. Von der andern Seite kommt diesem Kassen-
Conto wie eine nicht veranschlagte Entlastung zu Gute jeder anderweitige Abgang eines verheiratheten
Mitgliedes, z. B. durch eine auswärtige Vocation. Auch der Umstand, dass solche verwitwete Mitglieder,
die sich nicht wieder verheirathen, doch nach dem Tode der Frauen wenigstens eine Zeitlang die Beiträge
fortzuzahlen pflegen, gehört in dieselbe Kategorie, obwohl er von geringer Erheblichkeit ist. Endlich ist
vielleicht die Rechnung für die dermalen unverheiratheten Theilnehmer nach dem Durchschnittsresultate für
die Verhemitheten, etwas zu hoch. Der jedesmalige Bestand der unverheiratheten Mitglieder wird ge
wöhnlich so zusammengesetzt sein, dass mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, ein oder der
andere davon werde sich überall nicht verheirathen: diess wird jedoch, wenigstens zum Theil, wieder da
durch aufgewogen, dass, je später Verheirathung erfolgt, desto mehr mit Wahrscheinlichkeit das künftige
Überleben der Frau und ein langer Witwenstand präsumirt werden muss.
Bei der Unmöglichkeit, die Wirkung dieser verschiedenen Umstände im Voraus in Zahlen zu ver
anschlagen, darf man doch für wahrscheinlich halten, dass sie einander grossentheils compensiren.
III. Evaluirung des jetzigen Geldwerths der Verbindlichkeiten der Kasse gegen alle künftig bei
tretenden Mitglieder.
Für diese dritte Rubrik bieten die bisherigen Erfahrungen der Kasse ein sehr schätzbares Hülfs-
mittel dar; ja ohne diese Erfahrungen würde eine Veranschlagung ganz unmöglich sein. Mein Verfahren
ist folgendes.
Ich habe für jeden der bis Michaelis 1804 beigetretenen Theilnehmer, bis einschliesslich Nro. 10S*),
sowohl den Werth der Beiträge, als den Werth der von ihren Hinterbliebenen bezogenen Pensionen auf
den Zeitpunkt ihres Beitritts reducirt, und nach zweierlei Zinsfuss discontirt, jedoch mit folgenden, für den
Gebrauch, der von diesen, Rechnungen gemacht werden sollte, nothwendigen Modificationen:
1) Die jährlichen Beiträge und die Pensionen sind in Rechnung gebracht, nicht wie sie wirklich ge
zahlt sind, sondern nach ihrer jetzigen Höhe, nemlich 10 Rthl. für jene, 2 50 Rthl. für diese.
2) Die Waisenpensionen, welche bis 17 94 nur bis zum vollendeten I2 ten Jahre des jüngsten Kindes
verabreicht wurden, sind so gerechnet, als ob sie noch 8 Jahre länger gedauert hätten. Durch Nachfor
*) Dass ich gerade soweit und nicht weiter gegangen bin, ist mit Vorbedacht geschehen, es würde mich
aber zu weit führen, wenn ich die Gründe hier ausführlich entwickeln wollte.