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NACHLASS.
schung im Gerichtsarchiv ist ermittelt, dass die betreffenden jüngsten Kinder das Alter von 2 0 Jahren alle
wirklich erreicht haben. Es kann indess sein, dass auf diese Weise immer noch etwas zu wenig gerechnet
ist, da möglicherweise bei dem Tode eines oder des andern verwitweten Professors oder einer Professor
witwe noch Kinder zwischen 12 und 20 Jahren vorhanden gewesen sein können, die mithin nach jetziger
Einrichtung pensionsberechtigt und also, in meine Rechnung mit aufzunehmen gewesen sein würden: we
nigstens haben die Gerichtsakten nicht in allen Fällen das Gegentheil zur Gewissheit gebracht. Indessen
würde doch jedenfalls keine erhebliche Vergrösserung der Totalsumme dadurch hervorgebracht werden können.
3) Unter jenen 108 Theilnehmern befinden sich 7, deren Witwen noch jetzt am Leben sind. Für
diese habe ich zu den Pensionszahlungen, welche sie bisher genossen haben, auch noch den schon oben
nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung evaluirten künftigen Betrag beigefügt, nachdem derselbe von der
Epoche 1845 October i auf das Moment des Beitritts der resp. Ehemänner zurückdiscontirt war. Ohne
dieses Verfahren hätte ich nicht bloss diese Interessenten ausschliessen, sondern consequenterweise anstatt
der Theilnehmer i — 10s mich auf die l — 60 beschränken müssen, was ich jedoch hier nicht weiter ent
wickeln kann.
Zur Ersparung des Raumes setze ich die Resultate der 108 Rechnungen nicht einzeln hieher, son
dern nur den Totalbetrag von allen. Es findet sich
nach dem Zinsfuss
3Í Proc.
4 Proc.
Summe
der discontirten Beiträge
13909,00 Thl.
I 3 II 5>94 Thl.
—
— — Witwenpensionen
679 i 5)8° ,,
59019,67 ,,
—
— — Waisenpensionen
10945,04 „
9 8 78,34 ,,
Summe
aller discontirten Pensionen . . .
78860,84 ,,
68898,01 ,,
Es folgt hieraus zuvörderst, dass der (reducirte) Betrag der Waisenpensionen sehr nahe dem sechsten
Theile des (reducirten) Betrages der Witwenpensionen gleich zu setzen ist: in der That ist jener bei dem
Zinsfuss 3-J- Proc. etwas kleiner, bei dem Zinsfuss 4 Proc. hingegen etwas grösser als dieses {. Es Hesse
sich leicht nachweisen, dass diese kleine Verschiedenheit des Resultats nach Maassgabe des Zinsfusses voll
kommen in der Natur der Sache begründet ist; da jedoch der Umfang der Erfahrungen zu klein ist, als
dass dem Resultate überhaupt eine minutiöse Schärfe beigelegt werden könnte, so habe ich in der obigen
Rechnung S. [l52] mich schlechthin an das einfache Verhältnis 1:6 gehalten.
Man kann ferner sagen, dass die Gesammtrechte aller jener 108 Interessenten, nach jetziger Höhe
der Pensionen und Beiträge taxirt und auf die Zeiten ihrer respectiven Eintritte reducirt, den Geldwerth
hatten von 64951,84 Thalern bei dem Zinsfuss von 3^ Proc.
55782,07 Thalern bei dem Zinsfuss von 4 Proc.
oder, so weit eine so ausgedehnte Erfahrung maassgebend sein kann, dass nach dem Durchschnittswerth,
der Eintritt in die Kasse für jeden einzelnen den Geldwerth von 601,40 Thalern, oder von 516,50 Tha
lern hat, jenachdem man 3£ oder 4 Proc. Zinsen rechnet.
Mancher, der mit Gegenständen dieser Art wenig bekannt ist, wird sich vielleicht über die Klein
heit dieses Resultats wundern. Allein das Auffallende verschwindet grösstentheils, wenn man erwägt, dass
dabei die Reduction auf den Zeitpunkt des Eintritts jedes einzelnen zum Grunde liegt, und dass jede
Geldsumme, durch Discontirung für eine beträchtliche Anzahl von Jahren, enorm vermindert erscheint.
Ich will diess durch das Beispiel von Heyne erläutern, welcher 4 8 Jahr Beitrag geleistet, und dessen Witwe
21 Jahr 11 Monat Pension genossen hat. Nach meinen Rechnungsgrundlagen stellt sich also die Summe
der Beiträge zu 480 Rthl. und die Summe der Pensionsbezüge zu 547 9 Rthl. 4 Ggr. heraus, mithin der