ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC.
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reine Gewinn der Familie durch die Aufnahme in die Kasse (nicht wie er wirklich gewesen ist, sondern
wie er bei jetziger Höhe der Beiträge und Pensionen gewesen sein würde) zu 4999 Rthl. 4 Ggr. Werden
aber jene Summen durch Discontirung ä 4 Proc. auf den Zeitpunkt des Beitritts, Michaelis 1 7 63, zurück
geführt, so reduciren sich
die Beiträge auf 211 Kthl. 2 3 Ggr.
die Pensionsbezüge auf 527 ,, io ,,
und mithin jener grosse Gewinn, nach seinem Geldwerth für diese Epoche, auf die geringe Summe von
315 Bthl. ll Ggr. Eine Rechnungsprobe würde haarscharf ergeben, dass dieses kleine Kapital, jährlich
durch die Zulegung von 10 Rthl. und durch die Zinsen zu 4 Proc. vermehrt, und so fortwährend sich ver-
grössernd, am Schluss des Jahres 1812 eine solche Grösse erlangt haben würde, dass von da an durch
die fernem Zinsen und theilweise durch Einziehen des Kapitals die Pension genau bis Ende November
1 834 gedeckt war.
Aus diesem Grunde, so wie noch aus andern, deren Entwicklung mich hier zu weit führen würde,
ist der mittlere Geldwerth der Aufnahme in die Gesellschaft, in dem Sinn wie er hier verstanden wird,
gar nicht vergleichbar mit dem durchschnittlichen Geldwerth der Ansprüche aller in einem bestimmten
Zeitpunkte coexistirenden Mitglieder, von denen immer ein grosser Theil schon sehr lange in der Gesell
schaft gewesen ist.
Träte nun jedes Jahr Ein neues Mitglied ein, dessen Berechtigung durchschnittlich zu obigem Geld
werth angeschlagen werden müsste, so ist klar, dass zur Deckung dieser sich immer neu gebärenden An
sprüche die Zinsen eines eisernen Kapitals erforderlich und zureichend sein würden, dessen Höhe
bei dem Zinsfusse von 3-*- Proc. zu 17182,86Thalern
bei dem Zinsfusse von 4 Proc. zu 12912,50 Thalern
angenommen werden müsste.
Bis hieher ruhet die Rechnung auf einer sichern Grundlage. Es fehlt nun aber zur Vollendung der
selben noch ein wesentliches Element, für welches jede im Voraus gewagte Schätzung nach der Natur der
Sache nur eine sehr precäre Geltung haben kann, ich meine die Durchschnittszahl der künftig jährlich neu
beitretenden Theilnehmer. Befragt man die Erfahrung, so zeigt sich in der neuern Zeit eine sehr starke
Vergrösserung dieses Elements. Für die ersten achtzig Jahre des Bestehens der Anstalt kann man die
Durchschnittszahl der jährlich beitretenden nahe zu if annehmen; allein seit den letzten 2 0 Jahren sind
überhaupt 64 Beitritte*) erfolgt, wovon 23 auf das Decennium 1825 — 1835 , und 41 auf das Decennium
18 35 —18 45 kommen. Das Mittel aus den letzten 20 Jahren wäre demnach 3£, oder, wenn man G. nicht
mitzählen will, 3j 3 F . Für die letzten 10 Jahre allein ist dies Mittel 4^, und für die letzten 5 Jahre
allein, während welcher 2 7 neue Mitglieder eingetreten sind, sogar 5f. Man erkennt hieraus, ein wie
missliches Unternehmen es ist, hienach ein Prognosticon für die Zukunft zu stellen. Aber geringer als
2würde ich doch nicht wagen, die künftige jährliche Durchschnittszahl anzunehmen, und dieses Ver
hältnis würde auch wie ganz harmonisch zu der jetzigen Interessentenzahl 51 betrachtet werden kön
nen, insofern die bisherigen Erfahrungen 20 Jahre oder etwas weniges mehr als durchschnittliche Dauer
der Theilnahme herausgestellt haben. In dieser Hypothese stellt sich also der gegenwärtige Geldwerth
*) Unter denselben ist G. mitgezählt, dessen Witwe Pension geniesst, der aber selbst eigentlich nicht
recipirt gewesen war. Wenn man aber voraussetzen muss, dass in einem ähnlichen künftigen Falle auch wie
der abseiten der Verwaltung ein ähnlicher Beschluss gefasst werden wird, so dürfen solche, wenn auch seltene,
Fälle nicht unberücksichtigt bleiben, sondern müssen in einer längern Reihe von Erfahrungen als auch mög
liche Chancen mitgezählt werden.