166 NACHLASS.
135
0.
M
0
H3
er;
1179 Thl.
170
R.
124 Thl.
1261 Thl.
*99
F.
167 Thl.
937 Thl.
138
c.
82
1402
171
C.
132
955
200
L.
211
748
139
u.
i37
73°
173
F.
168
93i
201
W.
194
749
140
H.
i34
“99
174
H.
163
1354
202
M.
201
991
141
L.
113
833
175
R.
195
996
203
B.
167
75i
147
R.
133
1188
176
L.
190
1X22
204
E.
201
697
149
G.
127
1439
177
W.
176
936
205
H.
195
790
151
0.
i73
870
180
T.
177
887
206
H.
l88
854
153
B.
154
1271
185
W.
198
919
207
W.
200
783
155
K.
i45
727
186
H.
169
1134
208
E.
175
1278
156
v. S.
146
662
187
W.
180
748
209
B.
154
1051
160
H.
161
ii73
189
H.
172
953
2x1
S.
195
1164
161
B.
156
682
192
R.
188
782
212
T.
l8l
895
164
w.
i59
ii55
i93
G.
206
896
213
w.
200
811
167
s.
190
835
*95
D.
191
822
214
B.
l88
915
169
z.
180
943
196
B.
207
968
1
Zutn Verständniss der Positionen (3) und (8) dient Folgendes. Das älteste der jetzigen Mitglieder
hat die Numerirung 135: die ersten 134 sind sämmtlich verstorben oder auf andere Weise ausgeschieden.
Für jedes dieser 134 ausgeschiedenen Mitglieder ist berechnet: der Betrag der von demselben geleisteten
Beiträge, und, wo Hinterbliebene Pensionen erhalten haben, der Betrag der Witwenpensionen und der
Waisenpensionen. Alle diese Zahlungen sind aber nicht nach ihrer wirklichen Grösse in Ansatz gebracht,
sondern nach den gegenwärtig bestehenden Sätzen, nemlich 15 Thaler für jährlichen Beitrag, und 2 00 Thaler
als jetziger Betrag der festen Pension: ausserdem aber sind sämmtliche gezahlten oder empfangenen Gel
der durch Discontirung auf das Zeitmoment des Eintritts des betreffenden Mitgliedes reducirt. Rücksicht
lich der Modiiicationen, welche an diese Rechnungen noch angebracht werden mussten bei denjenigen aus
diesen 134 Mitgliedern, von welchen die Witwen noch am Leben sind, beziehe ich mich auf meine Denk
schrift von 1845.
So verstanden, beträgt für alle diese 134 Mitglieder
die Summe aller Beiträge 25506 Thaler
die Summe aller Witwenpensionen 6 6771 ,,
die Summe aller Waisenpensionen 960 4 ,,
woraus sich die Durchschnittswerthe ergeben: für die Beiträge 19 0,35 Thaler, für die Witwenpensionen
498,29 Thaler, für die Waisenpensionen 71,67 Thaler. Im Jahr 1845 , wo die bis dahin ausgeschiedenen
Mitglieder sich in ununterbrochener Folge nur bis zu Nr. 108 erstreckten, hatte ich für diese eine ganz
ähnliche Rechnung ausgeführt, welche für die Durchschnittswerthe, wenn sie in dieselbe Form gebracht
werden, ergeben hatte: 193,18 Thaler; 503,08 Thaler; 81,07 Thaler. Man erkennt hieraus mit Befriedi
gung, dass die bisherigen Erfahrungen sich schon sehr wohl zur Feststellung von Durchschnittswerthen
eignen, und darin der Abschätzung der künftigen Bedürfnisse eine werthvolle Grundlage geben. Nach dem
neuen Resultate ist das Yerhältniss der Waisenpension zur Witwenpension durchschnittlich sehr nahe -J-«
welches zur Feststellung der Position (2) benutzt ist (man vergl. S. [165] am Schluss).
Da nun ferner den allmähligen Leistungen jedes neu eintretenden Mitgliedes einerseits, und den Pen
sionsbezügen durch seine Reliefen andererseits, die Summen 100,35 und 569,96 Thaler, im Zeitpunkte des
Eintritts einmal in die Kasse eingezahlt und resp. aus derselben ausgezahlt, nach den Durchschnittswer
then äquivaliren: so brauchte man, wenn jedes Jahr Ein neues Mitglied einträte, nur diese beiden Zahlun
gen jedes Jahr wiederholt zu denken, und sie nun zu capitalisiren, d. i. ein für allemal der Kasse theils
die Capitalsumme 5 43 9 Thaler als Einnahme zuzuweisen, theils die andern 16285 Thaler als Ausgabe an
zurechnen, um den Verpflichtungen und Berechtigungen aller künftig beitretenden Mitglieder Rechnung zu
tragen. Diese Summen müssen nun aber noch mit derjenigen Ziffer multiplicirt werden, welche die Durch-