ANWENDUNG DER WAHRSCHEINLICHKEITSRECHNUNG ETC.
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Theil-
Princips wegen nicht für gerathen halten, wenn ich auch unter den jetzigen günstigen Umständen gern die
Hoffnung theile, dass das Minus von 3448 Thalern schon in den nächsten Jahren sich bedeutend vermin-
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dem würde.
Ich glaube im Vorstehenden der Universitäts-Kirchendeputation das hinlängliche Material zusammen
gebracht zu haben, wonach mit bewusster Sicherheit ein Beschluss gefasst werden kann, bin aber gern zu
weitern Erläuterungen bereit, wenn solche für nöthig gehalten werden sollten.
Göttingen den 19. October 1851. C. F. Gauss.
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[Berechnung der Mittelwerthe der Beiträge und Pensionen.
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Die Anzahl der in ununterbrochener Reihenfolge nach der Numerirung ihrer Beitrittszeit bis zum
1. October 1851 verstorbenen oder auf andere Weise aus der Professoren-Witwenkasse ausgeschiedenen Mit
glieder beträgt 134. Für jedes dieser 134 ausgeschiedenen Mitglieder ist in folgender Tabelle zusammen
gestellt: das Jahr an dessen l. Oct. (und nur ausnahmsweise an dessen 1. Apr. bei Nr. 13 4) der Beitritt
erfolgte, die Anzahl der Jahre und Monate, während welcher die Beiträge oder die Witwen und Waisen-
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Pensionen ein- oder ausgezahlt wurden, ebenso diejenigen welche vergingen bis zu dem Zeitpunkte von wo
an die Pension gerechnet wird. Aus diesen Daten sind die in den daneben stehenden Spalten enthaltenen
Werthe bestimmt, welche im Zeitpunkte des Eintritts für den Zinsfuss von 3£ Proc. und 4 Proc. den
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jährlich mit io Thl, eingezahlten Beiträgen und den mit 2 50 Thl, ausgezahlten Witwen- und Waisenpen
sionen gleichkommen. Die Ansätze zu io Thl. und 250 Thl. sind von Gatjss wohl deshalb gewählt, weil
hierfür schon der grösste Theil der Tafel im Jahre 1845 berechnet war. Für die am l. Oct. 1851 noch
lebenden Witwen der Mitglieder Nr. 86. 103. 104. 109. 1 12. 114. 122 und 134 ist der Capitalwerth der
jenigen Pensionsbezüge die nach jenem Zeitpunkte noch erfolgen mussten, mit Zuhülfenahme der Beune’-
schen Sterblichkeitstafeln bestimmt und unter der Voraussetzung dass die Zahlung am Ende jedes Jahres
aber nur bis zum Schluss des Sterbemonats erfolgt. Die aus dieser Zusammenstellung sich unmittelbar
ergebenden mittleren Capitalwerthe der Beiträge und Pensionen sind in der Bilanzrechnung von 1851 be
nutzt und zwar nachdem durch Multiplication mit einem Correctionsfactor der Umstand berücksichtigt ist,
dass die Pensionen nicht jährlich sondern halbjährlich gezahlt werden. Füi; die Waisenpensionen ist hier
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angenommen, dass sie bis zum Schlüsse des Monats galten, in welchem das 20 ste Lebensjahr des Kindes
vollendet wurde.
Die handschriftliche Tafel enthält keine Überschrift der einzelnen Spalten wie hier der Abdruck.]
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