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BEOBACHTUNGEN
man aber einmal den geringen nur wenige Secunden betragenden Einfluss be
rücksichtigen, so muss man zuvor die Werthe dieser y,y,y'\y” anderswoher
abgeleitet haben, wo aber jedenfalls grob genäherte Werthe zu diesem Zweck
schon zureichend sind.
26.
Zu dieser Ableitung stehen uns nun nur die Gleichungen II zu Gebote.
Allein wenn man erwägt, dass in den 12 Gleichungen dieser Abtheilung, welche
sich auf Eine Nadel beziehen, der Buchstab c ungleiche Werthe repräsentirt, in
dem bei jedem Umstreichen der Werth verändert werden kann, so erkennt man
leicht, dass es unmöglich ist, diese c aus den Gleichungen zu eliminiren, und
dass man also gezwungen ist, eine etwas precäre Hypothese zu Hülfe zu nehmen.
Die meinige besteht in Folgendem. Da, bei allen bedeutenden Schwankungen
von c, doch unter Anwendung eines immer gleichen Streichverfahrens ein Mit
telwerth von c sich heraussteilen wird, so nehme ich an, dass der Mittelwerth
für die eine Lage der Pole derselbe ist wie für die andere. Freilich wird nur eine
sehr unvollkommene Compensation zu erwarten sein, wenn nur eine geringe An
zahl von Umstreichungen Statt gefunden hat, und der auf diese Weise abgelei
tete Werth von y wird also wenig Sicherheit haben; allein dieser Unsicherheit
ist gar nicht auszuweichen, wenn man nicht die Werthe von c durch einen be-
sondern Apparat ausmittelt (S. oben Art. 17). Zur Benutzung jenes Princips wird
man also bei jeder Nadel zuerst die Gleichungen II, welche sich auf B Nord be
ziehen, von denen trennen, wo A Nord war; dann die erstem und die letztem
in so viele Gruppen zerlegen, als veränderte magnetische Zustände Statt gefun
den haben; aus den zu derselben Gruppe gehörenden Gleichungen (in sofern meh
rere in Eine Gruppe kommen) das Mittel, und aus diesen partiellen Mitteln wie
der das Mittel nehmen; indem man dann die so hervorgehenden Mittelwerthe ein
ander gleich setzt, erhält man die Gleichung, durch welche y bestimmt wird.
Zur Erläuterung setze ich die abgekürzte Rechnung für Nadel 1 her, bei welcher
ich zu diesem Zwecke obigen 12 Beobachtungen auch noch drei andere *) vom
1. August, 7. August, 23.September benutzt habe. Während des ganzen Zeit-
# ) Die vom 2 3. September ist die, welche oben Art. 9 — 22 als Beispiel gedient hat; die beiden an
dern werden unten Art. 30 angeführt.