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NACHLASS.
1) Durch die Anwendung der von mir zuerst eingeführten Heliotrope
wurden besondere Signalthürme entbehrlich, Dreiecke von einer früher im-
praktikabeln Grösse möglich, und eine ohne jenes Hülfsmittel nicht zu er
langende Schärfe der Messungen erreichbar.
2) Bei der Ausführung der Messungen habe ich mich nicht auf das zu
dem unmittelbaren Zwecke erforderliche (was, wie schon bemerkt ist, zunächst
nur wissenschaftliche Tendenz hatte) eingeschränkt,/ sondern jene zugleich für
die Landesgeographie so fruchtbar zu machen gesucht, wie nur, ohne dem
nächsten Zwecke Abbruch zu thun, geschehen konnte. Es sind daher auch
die meisten im Bereich der Dreieckspunkte liegenden Thürme sehr scharf
festgelegt, nicht bloss von den in den Dreieckszug fallenden Städten, wie
Göttingen, Hildesheim, Wolfenbüttel, Braunschweig, Hannover, Celle, Lüne
burg, Harburg, Hamburg, Buxtehude, Stade, Verden, Bremen, Oldenburg,
Varel, Jever, sondern auch von vielen hundert kleinern Ortschaften, wie die
meinen Berichten über die Arbeiten von jedem Jahre beigefügten Übersichts
karten zeigen. Dadurch sind also feste Anhaltspunkte und Grundlagen für
alle später in den betreffenden Landstrichen vorzunehmenden Detailaufnahmen
gewonnen, und diese Bestimmungen erhalten dadurch einen bleibenden Werth.
3) Endlich sind diese Resultate durch eine mir eigenthümliche Behand
lungsweise in eine solche Form gebracht, die für die eben ausgesprochene
weitere Benutzung wesentliche Vortheile darbietet.
III. Trigonometrische Vermessung der Landestheile,
welche von den Messungen 1821 —1825 nicht berührt waren.
Die in den Jahren 1821 —1825 ausgeführten Arbeiten enthielten (wenn
gleich nicht zunächst für diesen Zweck bestimmt) eine wirkliche trigono
metrische Vermessung eines sehr beträchtlichen Theils des Königreichs Han
nover: die allgemein anerkannten Vortheile, welche eine genaue trigono
metrische Landesvermessung gewährt, Hessen es als wünschenswert!! erscheinen,
dass hiebei nicht stehen geblieben würde. Durch Rescript vom 28. April 1828 [*)]
wurde mir der Auftrag ertheilt, die weitere Erstreckung der trigonometrischen
Vermessung über alle durch die frühem Arbeiten noch nicht berührten Landes
theile zu leiten.
[*) Das im Ganss-Archiv befindliche Rescript ist vom 14. April datirt.]