DAS INDUKTIONSGESETZ.
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II ist aber nichts anderes als das von Franz Neumann ') sogenannte »elektro
dynamische Potential« der beiden Ströme aufeinander, als dessen partielle Ab
leitungen die Kraftkomponenten erscheinen. Die Gleichungen (100) stellen
also bezüglich der ponderomotorischen Kräfte nach Form und Inhalt das
NuuMANNSche Potentialgesetz dar, das von diesem erst in den Jahren 1845
und 1847 veröffentlicht wurde, d. h. etwa 12 Jahre, nachdem Gauss es ge
funden hatte.
77. Darüber hinaus hat Gauss auch den Zusammenhang zwischen der
induzierten elektromotorischen Kraft und dem elektrodynamischen Potential,
d. h. das allgemeine Induktionsgesetz, gefunden. Seine Ausdrucksweise ist
hier freilich schwankend, indem er als elektromotorische Kraft zuweilen das
Linienintegral der elektrischen Feldstärke / Qt s ds, zuweilen aber auch einfach
ö
die elektrische Feldstärke selbst bezeichnet; die letztere nennt Gauss »elektro
motorische Kraft in einem Punkte«.
In dem Ilandbuche 19 (Be) 1 2 ) findet sich eine Eintragung von Gauss unter
der Überschrift: Das Induktionsgesetz, gefunden 1835, Januar Ti: morgens sieben
Uhr vor dem Aufslehen, folgenden Inhaltes: »Die stromerzeugende Kraft, welche
in einem Punkte P hervorgebracht wird durch ein Rheophorelement y, dessen
Entfernung von P gleich r, ist während des Zeitelementes dt die Differenz
der beiden Werte von y, welche den Augenblicken t und t-\-dt entsprechen,
durch dt dividiert, wo y nach Grösse und Richtung zu berücksichtigen ist,
was kurz und verständlich durch
dt
ausgedrückt werden kann.«
Unter y ist unzweifelhaft Jds zu verstehen; was Gauss mit der Bestim
mung meinte, »wo y nach Grösse und Richtung zu berücksichtigen ist«, zeigen
unzweideutig einige Anwendungen, die er von seiner Gleichung macht. Es
heisst z. B. an einer anderen Stelle 3 ): »Entsteht während der sehr kleinen
1) F. Neumann, Abhandl. der Berliner Akademie 1845 und 1847 ; Neumanns Ges. Werke, Band III
S. 2 58 ff. und S. 345 ff.
2) Handbuch 19 (Be), S. 184; Werke V, S. 609.
3) Handbuch 19 (Be), S. 186; Werke V, S. 610.
XI2 Abb. 2.
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