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VARIA.
hältnisse der beiden Glasarten die Resultate Ihrer eignen Versuche mittheilen
wollen. Schon die mitgetheilten Dimensionen der zwei Fernrohre sind mir
schätzbar, obwohl sie noch nicht zureichend oder nicht durchgehends genau
genug sind, um die Verhältnisse daraus rückwerts abzuleiten. Ich habe so
eben aus der mitgetheilten Brennweite des Kronglases bei dem grossem Fern
rohre (21 Zoll) die ohne Zweifel für die mittlern Strahlen gilt? das corre-
spondirende Brechungsverhältniss abgeleitet und finde wie 1 : 1,4918, welches
doch wohl etwas zu wenig ist. Allein eine kleine Abänderung in der Brenn
weite ändert hier schon viel, und das Verhältniss würde schon merklich stärker
ausfallen, wenn wie ich vermuthe jene Brennnweite etwa einen halben Zoll
kleiner wäre. Es wäre also schon von Werth, wenn Sie die Brennweite so
wohl des Convexglases für sich (die 21 Zoll) als die Brennweite des ganzen
Objectivs (61 Zoll) nicht in runden Zollen, sondern in Theilen von Zollen
bestimmen wollten, und allenfalls nach Jeaurats[ # )] Manier zugleich für beide
Fälle untersuchten, was erfolgte, wenn Sie nahe an der Stelle des Bildes durch
ein vorgehaltnes rothes und ein violettes Blendglas die übrigen Strahlen se
paraten. Alsdann werde ich mit Vergnügen untersuchen, in wie fern bei
der daraus folgenden Beschaffenheit der Gläser, das Objectivglas etwa noch
vollkommner eingerichtet werden könnte und zweitens, wie es zu berechnen
sei, damit das Concavglas die möglich kleinste Dicke erhalte. Sicherer wäre
es freilich, an Ihrem eignen Glasvorrathe erst Versuche zu machen, weil doch
vielleicht ein kleiner Unterschied Statt haben könnte. Die Brennweiten bitte
ich immer so anzugeben, wie sie von der nächsten Glasfläche gemessen
werden.
Mit grösster Achtung und Ergebenheit
Ihr
gehorsamster Diener
C. F. Gauss. [*)
[*) E. S, Jeaukat, Détermination de la réfraction et de la dispersion des rayons dans le erown-glass
et le verre de Venise et dans le flint-glass ou cristal blanc d’Angleterre etc., Histoire de l’Académie royal
des sciences, Paris 1770, S. 461 ff.]