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ATLAS DES ERDMAGNETISMUS.
Schwierigkeit, würde aber viele Mühe machen. Daher möge hier nur be
merkt werden, dass Herr Hofrath Gauss diese Rechnung durch Hülfstafeln
sehr erleichtert hat, die er seiner Theorie des Erdmagnetismus (Resultate etc.
1838) beigefügt[*)] und zu deren Gebrauch er daselbst Anweisung gegeben
hat, worauf zu verweisen hier genügt.
§ 41. Benutzung der in der ersten Tafel enthaltenen Werthe
von ^ und Z für die ideale Vertheilung des Magnetismus auf der
Erdoberfläche.
Es ist oben § 23, 24 die Karte Taf. III. und IV. beschrieben worden,
welche die ideale Vertheilung des Magnetismus auf der Erdoberfläche dar
stellt. Auch ist dort der Zweck und die Bedeutung dieser Karte erläutert
worden. Es ist aber noch nicht erklärt worden, wie diese Karte entstanden
ist. Von allen übrigen Karten wissen wir nach § 31 ff., dass sie unmittel
bar nach den für sie berechneten Zahlentafeln entworfen worden sind; für
die Karte Taf. III. und IV. wurde aber auf diesen § verwiesen, wo eine Regel
gegeben werden sollte, mit deren Hülfe auch diese Karte mittelbar nach
jenen Tafeln construirt werden könnte. Herr Hofrath Gauss hat diese Regel
in der Allgemeinen Theorie des Erdmagnetismus § 32 [** [***) )] (Resultate etc. 1838.
S. 46, 47) angegeben, wo es heisst;
»Die Art der wirklichen Vertheilung der magnetischen Flüssigkeiten in
der Erde bleibt nothwendigerweise unbestimmt. In der That kann
nach einem allgemeinen Theorem, welches bereits in der Intensitas
Art. 2 [ ### )] erwähnt ist und bei einer andern Gelegenheit ausführlich
behandelt werden soll, anstatt jeder beliebigen Vertheilung der magne
tischen Flüssigkeiten innerhalb eines körperlichen Raumes allemal
substituirt werden eine Vertheilung auf der Oberfläche dieses Raumes,
so dass die Wirkung in jedem Puncte des äussern Raumes genau die
selbe bleibt, woraus man leicht schliesst, dass einerlei Wirkung im
ganzen äussern Raume aus unendlich vielen verschiedenen Verthei
lungen der magnetischen Flüssigkeiten im Innern abzuleiten ist.«
[*) Werke V, S. 181—193.]
[**) Die Originalausgabe hat hier irrtümlich § 12; siehe Werke V, S. 165, 166.]
[***) Werke Y, S. 87.]