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Fig. 8.
(Fig. 8) das Minuszeichen. Für dreifaktorige Produkte gelten nun
wieder ganz analoge Gesetze’wie für zweifaktorige. Namentlich wird
\ab{aa -f- ßb) \ = 0,
wie sofort einleuchtet, wenn man bedenkt, dafs die Strecke aa-\- ßb
der Ebene ab angehört; ferner wird zufolge der obigen Zeichenregel
[acb \ = — [abc]
und
| cab | = + | abc]
in Übereinstimmung mit den entsprechenden Determinantensätzen.
Hieran schliefsen wir endlich noch die Definitionsformel
[a ■ {¿>c)] = fabc] an.
Zu einer neuen Produktbildung führt der Begriff der Er
gänzung einer Strecke. Ist nämlich b eine Strecke von der
Länge b*), und wählen wir als Zeichen der Ergänzung einen vor
die Strecke zu setzenden senkrechten Strich, so verstehen wir
unter der Ergänzung b einen Flächenraum |cd\, welcher auf b
senkrecht steht, dessen Flächenzahl gleich der Längenzahl b der
Strecke b ist, und dessen Umlaufsrichtung so zu wählen ist, dafs
das Produkt \bcd\ positiv wird. Insbesondere kann als Ergänzungs-
fläche ein Eechteck gewählt werden, dessen eine Seite c mit b gleich lang ist, während die andere
Seite d die Länge 1 besitzt (Fig. 9).
Fig. 9.
Um den Zusammenhang des neuen Begriffs mit
dem früheren enger zu gestalten, entwickeln wir zuerst
die Beziehung, in welche die Ergänzung zur Addition
der Strecken tritt, d. h. wir suchen die Ergänzung der
Summe zweier Strecken a und b zu ermitteln. Dabei
wird sich die Formel ergeben
3) ... | [a + b) = \ a + j b,
welche ausdrückt, dafs das Ergänzungszeichen distributiv
ist. Zum Beweise derselben stellen wir die Ergänzungen
von a und b als Rechtecke dar, deren eine Seite beide
Mal die Länge 1 hat und Normale der Ebene ab ist,
während die andere Seite bezüglich die Länge von a und
b besitzt und auf der dazugehörigen Strecke innerhalb
der Ebene ab senkrecht steht. Dann bilden a, b und
a 4-b die Seiten eines Dreiecks, und die Gröfsen |a, b
und | [a -f b) die Seitenflächen eines dreiseitigen Prismas,
dessen Seitenkanten auf der Ebene ab senkrecht stehen
*) Als Maßeinheit für die Länge der Strecken ist dabei stets die Kante des Einheitswürfels, als Mafs für
die Flächenräume dessen Grundfläche zu verwenden.
(Fig. 10)
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