*) B. schreibt statt dessen e-=:i, weil er stillschweigend nur an positive e
denkt.
**) Diese beiden Stellen stimmen untereinander nicht überein. In § 21 heißt es:
„wie etwa, daß beide Mengen ganz gleiche Bestimmungsgründe haben,“ in § 24 hin
gewiesen: „dies wird mit Sicherheit erst dann gefolgert werden können, wenn
beide Mengen gleiche Bestimmungsgründe haben“.
***) Da man heute zu den Teilmengen einer Menge M auch diese Menge selbst
rechnet, bezeichnet man die Teilmengen im engeren Sinne (die nicht alle Elemente
von M enthalten) auch als echte Teilmengen.
und wenn e==i, ist dies nach einer elementaren Formel:
Sn -—
Wenn nun*) | e \ < i, so hat die Folge e, e 1 , e 3 ,..e n ,... den Grenz
wert o:
lim e n — o (1 e | <] i).
Daher hat die Folge s u s 2 , ..., s n ... den Grenzwert a ■ d. h.
es ist
lim Sn = —-—,
und unsere Behauptung ist bewiesen.
§ 19. Die Frage, wann zwei Mengen als „in Hinsicht auf ihre
Vielheit einander gleich“ zu betrachten seien, bildet einen der
wundesten Punkte in B.s Lehre vom Unendlichen. Sie findet
sich in § 21 und § 24 dahin beantwortet*) **), daß zwei Mengen als
gleich zu betrachten seien, wenn sie „gleiche Bestimmungsgründe
haben“. Diese Definition ist viel zu unbestimmt, als daß, sich mit
ihr irgend etwas anfangen ließe. Nach § 6 nun hätte die Menge
N größer zu heißen als die Menge M, wenn N Summe aus einer
M „gleichen“ Menge und noch einer Menge ft ist. Da aber der
Begriff „gleich“ nicht hinlänglich präzise gefaßt ist, gilt dies auch
vom Begriffe „größer“, wenigstens immer dann, wenn von den
beiden Mengen M und N keine Teil der anderen ist. Doch kann
man zweifellos sagen, daß nach der Auffassungsweise B.s jede
Menge größer ist als jede ihrer echten***) Teilmengen. Vgl. hier
zu die Bemerkungen zu § 21.
§ 20. Ist jedes Ding einer Menge Mmit einem Dinge der Menge
N zu einem Paare verbunden, so daß in beiden Mengen kein
einziges Ding ohne Verbindung zu einem Paare bleibt, und auch
kein einziges in mehr als einem Paare vorkommt, so sagt man,
;