§ 7-
Wenn ein gegebener Inbegriff von Dingen A,
B,C,D,E,F....L,M,N... . . von einer solchen Beschaffen
heit ist, daß sich für jeden Teil M irgendein und auch nur
ein anderer N nachweisen läßt von der Art, daß wir nach
einem für alle Teile des Inbegriffes gleichen Gesetze
entweder N durch sein Verhältnis zu M y oder M durch sein
Verhältnis zu TV" bestimmen können: so nenne ich diesen
Inbegriff eine Reihe, und seine Teile die Glieder dieser
Reihe; jenes Gesetz, nach welchem entweder N durch sein
Verhältnis zu M, oder M durch sein Verhältnis zu N be
stimmbar ist, das Bildungsgesetz der Reihe; das eine
dieser Glieder, welches man will, nenne ich (ohne durch
diese Benennung den Begriff einer wirklichen Zeit- oder
Raumfolge bezeichnen zu wollen) das vordere oder vor
hergehende, das andere das hintere oder nach folgende;
jedes Glied M, welches sowohl ein vorderes als ein nach
folgendes hat, d. h. das nicht nur selbst aus einem andern,
sondern aus welchem auch wieder ein anderes nach dem
für die Reihe geltenden Bildungsgesetze ableitbar ist, nenne
ich ein inneres Glied der Reihe, wonach man von selbst
schon erachtet, welche Glieder ich, falls sie vorhanden
sind, äußere, welches das erste oder das letzte Glied
nenne*).
§ 8.
Denken wir uns eine Reihe, deren erstes Glied eine
Einheit von der Art A ist, jedes nachfolgende aber aus
seinem vorhergehenden auf die Weise abgeleitet wird, daß
wir einen ihm gleichen Gegenstand nehmend, denselben
mit einer neuen Einheit von der Art A zu einer Summe
verbinden: so werden offenbar alle in dieser Reihe vor
kommenden Glieder — mit Ausnahme des ersten, das eine
*) Nähere Erläuterungen über diese wie über einige schon in
den vorigen Paragraphen aufgestellten Begriffe sind in der Wis
senschaftslehre zu suchen.
Reihe.