Widerlegung von Euler.
68
nichts für die Beschaffenheit dieses Wertes dort, wo der
Fx
Ausdruck — gegenstandslos ist, d. h. gar keinen Wert
$x
darstellt, weil er entweder die Form o selbst oder die Form
c o
— oder gar die Form — annimmt. Denn der Satz von der
o o
Gleichheit des Wertes zweier Brüche, deren der eine sich
von dem anderen nur durch die Aufhebung eines gemein
schaftlichen Faktors im Nenner und Zähler unterscheidet,
gilt wohl in allen Fällen, nur in dem Falle nicht, wo dieser
Faktor eine Null ist; weil sonst mit eben dem Rechte, mit
2*0 2
dem wir behaupten wollten, daß = — ist, auch be-
3*° 3
hauptet werden dürfte, daß jede beliebige Größe, z. B.
iooo = —- sei. Denn sicher ist doch sowohl 3000*0 = 0,
3
als auch 2*0 = 0. Wenn also
2 • o
3*°
gesetzt werden darf,
so darf auch
2 X (3 000 • °) (2 • 3000) • o 2 • 3000
3 X (2 • o)
(3 • 2) • o
S' 2
IOOO
gesetzt werden.
Der Fehlschluß, der hier in die Augen springt, fällt oben
nur deshalb minder auf, daß man die Division mit dem
einer Null gleichgeltenden Faktor (# — a) in einer Form
vornimmt, die diesen Nullwert verhüllt. Und weil die Fort
schaffung desselben in jedem anderen Falle erlaubt ist, so
nimmt man um so zuversichtlicher an, sie auch yi diesem
Falle sich erlauben zu dürfen, weil der für y sich heraus
stellende Wert gerade so ausfällt, wie man ihn zu erwarten
berechtigt zu sein glaubt; nämlich wenn er ein endlicher
ist, genau wie das Gesetz der Stetigkeit ihn fordert, Null,
wenn die nächststehenden bis auf Null abnehmen, und un
endlich groß, wenn die nächststehenden in das Unendliche
zunehmen. Allein hierbei vergißt man, daß das Gesetz der