Zur Theorie der Fiktionen Gn
Wesen die logischen Gesetze konstituieren sollen, bildet nach kem
H. Maier die Grundlage des logischen Absolutismus, Mit dieser emp
Annahme setzt er sich auseinander, mit der Absicht, den ab- heit
solutistischen Schein zu zerstören. Die Husserlsche Trennung möp
von Urteilsakt und Urteil, von Noema und Noesis hält er nicht heit
für richtig. Das Urteil ist ihm der Endzustand, in den der ken
Urteilsakt ausmündet, und zwar nur der Bestandteil desselben, mul
an den sich das Geltungsbewußtsein anknüpft 168 ). Was so beri
übrig bleibt, erscheint ihm aber immer noch als subjektives „-
Denkverhalten, eine Denkfunktion, die ihren objektiven Cha- Wh
rakter lediglich durch die Beziehung erhält, in der sie zu ... i
„Gegebenem“ steht. „Es handelt sich hier nicht um Gegebenes Urt
im Sinn des psychologisch Vorgefundenen. Für die logische Mit
und erkenntnistheoretische Betrachtung sind selbst schon die W a
Empfindungen, die in eine Wahrnehmung eingehen, subjek- zu 1
tive Formen, in denen ein Gegebenes, das sich in dem an die g e;
Empfindungen geknüpften Fremdheitsbewußtsein als ein in gen
das Bewußtsein eintretendes Transzendentes ankündigt, ,ap- hall
prehendiert' wird“ 169 ). Urt
„Als gültig aber, und zwar als objektiv gültig, als wahr Der
erscheint uns ein Urteil, sofern wir das Be- ^
wußtsein haben, daß dasselbe in einem trän- ges
szendent ,Gegebenen‘ begründet, durch ein Inb
solches Gegebenes ,gefordert' ist. Dieses Moment san
im Urteil ist das Bewußtsein der Denknotwendigkeit (der logi- teil
sehen Notwendigkeit), das seinerseits der Grundbestandteil siel
des Wahrheitsbewußtseins ist.“ nor
„Das Bewußtsein der Urteilsnotwendigkeit, in dem die Denk- tief
funktion zu einem Transzendenten in Beziehung gesetzt wird, da£
ist also das Element, durch welches das Urteil über die ,bloße' s o
Subjektivität hinausgehoben wird. Daß letzteres aber durch w e
diese ,Objektivität' die subjektive Natur einer Denkfunktion tei
nicht verliert, ist selbstverständlich.“ ke
H. Maier hält es nicht für richtig, die generellen Urteile zu I
absoluten, an sich geltenden Wahrheiten zu machen, aber mis
ebensowenig sei es zulässig, „den Allgemeinbegriff von den- me