Full text: Fiktionen in der Mathematik

Zur Theorie der Fiktionen Gn 
Wesen die logischen Gesetze konstituieren sollen, bildet nach kem 
H. Maier die Grundlage des logischen Absolutismus, Mit dieser emp 
Annahme setzt er sich auseinander, mit der Absicht, den ab- heit 
solutistischen Schein zu zerstören. Die Husserlsche Trennung möp 
von Urteilsakt und Urteil, von Noema und Noesis hält er nicht heit 
für richtig. Das Urteil ist ihm der Endzustand, in den der ken 
Urteilsakt ausmündet, und zwar nur der Bestandteil desselben, mul 
an den sich das Geltungsbewußtsein anknüpft 168 ). Was so beri 
übrig bleibt, erscheint ihm aber immer noch als subjektives „- 
Denkverhalten, eine Denkfunktion, die ihren objektiven Cha- Wh 
rakter lediglich durch die Beziehung erhält, in der sie zu ... i 
„Gegebenem“ steht. „Es handelt sich hier nicht um Gegebenes Urt 
im Sinn des psychologisch Vorgefundenen. Für die logische Mit 
und erkenntnistheoretische Betrachtung sind selbst schon die W a 
Empfindungen, die in eine Wahrnehmung eingehen, subjek- zu 1 
tive Formen, in denen ein Gegebenes, das sich in dem an die g e; 
Empfindungen geknüpften Fremdheitsbewußtsein als ein in gen 
das Bewußtsein eintretendes Transzendentes ankündigt, ,ap- hall 
prehendiert' wird“ 169 ). Urt 
„Als gültig aber, und zwar als objektiv gültig, als wahr Der 
erscheint uns ein Urteil, sofern wir das Be- ^ 
wußtsein haben, daß dasselbe in einem trän- ges 
szendent ,Gegebenen‘ begründet, durch ein Inb 
solches Gegebenes ,gefordert' ist. Dieses Moment san 
im Urteil ist das Bewußtsein der Denknotwendigkeit (der logi- teil 
sehen Notwendigkeit), das seinerseits der Grundbestandteil siel 
des Wahrheitsbewußtseins ist.“ nor 
„Das Bewußtsein der Urteilsnotwendigkeit, in dem die Denk- tief 
funktion zu einem Transzendenten in Beziehung gesetzt wird, da£ 
ist also das Element, durch welches das Urteil über die ,bloße' s o 
Subjektivität hinausgehoben wird. Daß letzteres aber durch w e 
diese ,Objektivität' die subjektive Natur einer Denkfunktion tei 
nicht verliert, ist selbstverständlich.“ ke 
H. Maier hält es nicht für richtig, die generellen Urteile zu I 
absoluten, an sich geltenden Wahrheiten zu machen, aber mis 
ebensowenig sei es zulässig, „den Allgemeinbegriff von den- me
	        
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