Zur Theorie der Fiktionen
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zu der Frage: „bewußt oder unbewußt?“ bei den Fiktionen.
Ein bewußter Widerspruch gegen die Wirklichkeit liege wohl
bei den logischen und mathematischen Fiktionen vor; aber die
übrigen Fiktionen könnten nicht mit vollem Bewußtsein ge
bildet sein und die Erkenntnis der Fiktivität sei unwesentlich.
Da er aber Yaihinger offenbar nicht zu nahe treten will, sucht
er den Ausweg: Die Fiktion sei ein mit Bewußtsein zustande
gekommenes Denkgebilde, aber sein Schöpfer sei nicht die
Psyche, sondern die Metapsyche. Dabei versteht er unter
Psyche die organische Gesamtheit aller sog. „seelischen“
Aktionen und Reaktionen, unter Metapsyche die organische
Gesamtheit aller sonst noch der Psyche zugeteilten Funktionen,
die wir gewohnheitsmäßig mit dem Namen des „Unterbewußt
seins“ und des „Unbewußten“ belegen. Die Bildung von Fik
tionen habe den Zweck, Störungen des Denkprozesses auf ge
waltsame Art zu überwinden; sie sei eine Art Reflexvorgang.
Das Bewußtsein der Metapsyche sei der eigentliche
Schöpfer der Fiktionen, der Widerspruch gegen die Wirklich
keit sei nur ein Wahn der Psyche 199 ). Das ganze fiktive Denken
habe nur die Hemmungen und Störungen zu beseitigen, die
durch die fiktive Abgrenzung des Bewußtseins in der Psyche
des Individuums im Lebensprozeß hervorgerufen werden.
Das fiktive Denken sei nur als Teilaktion zu betrachten,
hinter der im kosmischen Geschehen die Tätigkeit der Meta
psyche stehe, für die die Psyche nur eine Durchgangsform
sei 200 ).
Auch gegen die beiden anderen Merkmale der Fiktion
werden gelegentlich Einwände erhoben. So sagt Walter
Strauch 201 ): „Wo aber bleibt bei der juristischen Fiktion
die Korrektur durch die Wirklichkeit?“ Gerade das Fehlen
dieses wesentlichsten Merkmals der juristischen Fiktionen sei
das Hauptangriffsmoment bei Sauer und bei Kelsen;
auch Yaihinger selbst gebe diesen Mangel zu. Nachher be
zeichnet W. Strauch trotzdem das Recht als eine praktische
Fiktion (im Vaihingerschen Sinn); eine Korrektur dieser Fik
tion durch die Wirklichkeit finde allerdings nicht statt.