i k t i o n e n
Grundlagen der V aihingerschen Fiktionslehre
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jrden, daß Yaihinger
sehen Fahrlässigkeit,
rd, neben dem fingie-
dzmäßig verknüpften
icht „Dingen“) aner-
‘ glaubt mit der gan-
en, der nicht die Ab-
laft zu machen,
loh. V o 1 k e 11 72 ) gibt
Wirklichkeitsbegriff
Yaihinger nennt m. E.
nken überhaupt oder
einen Anfang nimmt,
sjenige, was für Vol-
int, nämlich die trans-
ge an sich oder wie
nn bei Yaihinger ein-
r irgendwie gegeben
Teis‘ den Anlaß gibt,
eis die Verfälschung
mir die Berechnung
materials ermöglicht;
r Ausgangspunkt, die
o vielen Seiten' oder
i Kreises ermöglichen
;ion.
iger, daß das Denken,
ständlichen sinnlosen
■ über eine Hilfskon
gspunkt zurückkehrt,
i verändert wird, als
darin zu finden ist.“
hmidt wohl auch im
aihingers Philosophie
ktionstheorie fordere
itze:
1. Es gibt eine irgendwie geartete Wirklichkeit, um deren
Erkennen es sich beim Urteilen handelt (gleichgültig, ob diese
Wirklichkeit eine solche der Bewußtseinsimmanenz oder der
Transzendenz oder welche auch immer sei).
2. Es gibt Urteile, die dann als wahre Urteile bezeichnet
werden, wenn sie mit jener Wirklichkeit übereinstimmen (sie
betreffen) und als falsche, wenn eine solche Übereinstimmung
(ein solches Betreffen) nicht stattfindet usw.
In den Ausführungen über die fiktionalistische Wissen
schaftslehre äußert sich R. Schmidt zum Wirklichkeitsbegriff
Vaihingers auf dieser Stufe in folgender Weise 74 ): „Im logi
schen Stadium seiner Theorie hatten wir gefunden, daß sein
Wirklichkeitsbegriff ein ziemlich unkritischer sei. Auf dieser
außerlogischen Stufe, die wir soeben skizziert haben, hat sein
Wirklichkeitsbegriff Konsequenz und Berechtigung. Als
wirklich erkennen wir, was auf uns wirkt,
was sich als unabhängig von unserem Willen
erweist, was unser eigenes Wirken heraus
fordert. Und das ist grob gesprochen die Welt der psychi
schen Gegebenheiten, die Welt der Empfindung, so wie sie
Yaihinger beschreibt, das sind die Gesichts-, Gehörs- und Tast-
erlebnisse, das ist die Welt unseres ästhetischen, ethischen,
erotischen, religiösen Erlebens, sie sind wirklich, sie allein
verdienen diesen Namen. Alles aber, was das Denken daraus
macht, so wirklich das Denken als solches ist, alle
diese Dinge, Abstraktionen, Kausalitätsverhältnisse, Gesetze
und Systeme sind Abweichungen von jener Wirklichkeit.
Vaihingers Wirklichkeitsbegriff ist also dem Umfange nach
derselbe wie derjenige der Phänomenalisten im weitesten Sinne.
Demnach darf man Yaihinger nicht einen Immanenzphilo
sophen nennen, denn ihm sind letzten Endes diese „Erleb
nisse“ Realitäten, die in keinem durch die Beiworte „psy
chisch“ oder „subjektiv“ charakterisierten Gegensatz zu andern
„außerpsychischen“ oder „objektiven“ Realitäten stehen. Die
Scheidung in Subjekt und Objekt, in Innen oder Außen, in
Immanenz und Transzendenz ist eben eine nachträgliche fik