Grundlagen der Yaihingerschen Fiktionslehre
„wirklichen Dingen“, die ihnen zugrundeliegen, sei eine unge
rechtfertigte Seinsverdoppelung.
Rickert betont die Transzendenz des Sollens, des Geltens,
des Wertes; aber ein transzendentes Sein erscheint ihm als
Unbegriff; eine transsubjektive Körper- oder Geisteswelt gibt
es für ihn nicht; alles Seiende ist bewußtseinsimmanenter Art.
Nur die Denk a k t e sind wirklich; die wahren Gedanken ge
hören nicht zur empirischen Wirklichkeit. Das Gelten ist zwar
etwas Transzendentes, aber es hat mit Sein nichts zu tun.
J. Volkelt kann sich mit diesen Auffassungen nicht einver
standen erklären, nach ihm kann das logische Gesetz nicht
als ein dem Seienden entgegengesetztes Gebiet, nicht als ein
besonderes Reich des Nichtwirklichen, nicht als ein Außer
oder Überseiendes gedacht werden").
Nach dem Wirklichkeitsbegriff der Neu-Kantianer betrach
ten wir den Wirklichkeitsbegriff Kants selbst; er
bildet einen gewissen Übergang zum Wirklichkeitsbegriff der
Realisten. Kant sagt 100 ): „Realität ist im reinen Ver-
standesbegriffe das, was einer Empfindung überhaupt korre
spondiert; dasjenige also, dessen Begriff an sich selbst ein
Sein (in der Zeit) anzeigt.“... „Da die Zeit nur die Form der
selben Bedeutung und Sinn haben soll, so muß der Gegen-