Full text: Fiktionen in der Mathematik

Zur Theorie der Fiktionen 
a) Durch ihren Gegensatz zu dem Sein im psychologischen 
Sinne: Die Geltungen, die Wahrheiten, die logischen Werte 
usw. sollen gänzlich unabhängig sein von allen denkenden 
Subjekten, von allen Akten, allem Erleben. Besonders ein 
dringlich tritt einem dieser Gedanke beim Studium der logi 
schen Untersuchungen von E. Husserl entgegen; aber auch 
Rickert sagt: der theoretische Wert gilt auch ohne Aner 
kennung. 
b) Durch die Unabhängigkeit des Idealen, des Geltens von 
allem Seienden. J. Yolkelt bekämpft diese Auffassung und 
betont hinsichtlich des ersten Gegensatzes, daß Gelten an die 
wahrhafte und wirkliche Existenz von denkenden Subjekten, 
von anerkennenden Ichen gebunden sei. Das Unwirkliche sei 
eine falsche Vornehmheit, mit der sich das Reich der Gel 
tungen umgebe; es sei doch an eine psychologische Wirklich 
keit geknüpft 157 ). Andererseits kann nach seiner Meinung das 
logische Gelten nicht als ein dem Seienden entgegengesetztes 
Gebiet, als ein besonderes Reich des Nichtwirklichen, als ein 
Außer- oder Überseiendes gedacht werden, 
„Soll der Begriff des Geltens Zustandekommen, so muß ein 
Geltung-setzendes Denken als subjektive Seinssphäre und ein 
Verwirklichungsgebiet als transsubjektive Seinssphäre gedacht 
werden“ usw. 158 ). 
J. Volkelt ist also wie A. Lapp mit den Wahrheitstheorien 
von Husserl und Rickert nicht einverstanden. Während aber 
A. Lapp dann keinen anderen Weg mehr sieht, als die An 
erkennung des relativistischen und perspektivischen Wahr 
heitsbegriffs von Nietzsche und Vaihinger, kommt J. Volkelt 
zu einer Definition des Wahrheitsbegriffs, die von diesem weit 
entfernt ist. 
Nach J. Volk eit ist jede Gedankenverknüpfung, die 
logisch notwendig ist, damit auch gültig: sie ist w a h r. Dem 
Begriff Wahrheit kommt dann derselbe Inhalt zu, wie dem 
Begriff „Gültigkeit des Denknotwendigen“, Abgesehen von 
einigen besonderen Fällen besteht die Wahrheit der Denkakte 
7 o
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.