96 IL Kapitel. Die gebrochenen Zahlen, insbesondere die gemeinen Brüche.
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D. Logarithmen.
I. Nach Einführung der gebrochenen Zahlen in die Basis und
den Exponenten einer Potenz steht auch der Begriff des Logarithmus
eines Bruches in bezug auf eine Basis, die ein Bruch ist, fest; wir
bezeichnen y als den Logarithmus von ~ in bezug auf die Basis
T- wenn (v) ,= v; z - B - ^°(S y — y> weil (4) 8 “|- Da j ede
(ganze oder gebrochene) Potenz eines echten Bruches wieder ein echter
Bruch, jede Potenz eines unechten Bruches wieder ein unechter Bruch
ist, müssen die Brüche ~ und — entweder beide kleiner als 1 oder
7 b n
beide größer als 1 sein. Aber auch, wenn diese Bedingung erfüllt
ist, läßt sich im allgemeinen, d. h. bei beliebig gegebenen Brüchen
a , z
-r und —,
b n 7
nicht so bestimmen, daß
Denn bestände diese Gleichung (wobei wir voraussetzen dürfen, daß
a, h und ebenso z, n relativ prim sind), so würde durch eine leichte
Umformung folgen
cd • n q = Jd • zß.
Weil z und n relativ prim sind, gilt dasselbe auch von zß und n q
(Kap. I, § 11 A, IVb); nach Kap. I, § 11 A, IY a muß deshalb cd durch
z q teilbar sein, und weil auch cd und № teilerfremd sind, ist aus
gleichem Grunde z q durch cd teilbar; d. h. aber cd = zß. Das Be
stehen einer solchen Gleichung ist aber sicher unmöglich, wenn nicht
a und z dieselben Primfaktoren besitzen (Kap. I, § 11 C).
In unserem Zahlenbereiche besitzt also ein beliebiger Numerus
in bezug auf eine beliebige Basis im allgemeinen keinen Logarithmus.
In welchem Sinne man aber auch im Gebiete der ganzen und ge
brochenen Zahlen von Logarithmen sprechen und mit ihnen rechnen
darf, werden wir Kap. Y, § 5 B ausführlicher erörtern.
II. Die Gültigkeit der Logarithmenformeln Kap. I, § 8 C, I und II
für den Fall, daß die Buchstaben Brüche bedeuten, folgt daraus,
daß die Richtigkeit der Potenzformeln, aus denen sie abgeleitet sind,
bereits für Brüche bewiesen ist (Abschnitt A und B dieses Paragra
phen). Zu zeigen ist jetzt nur noch, daß auch in der Formel
(Kap. I, § 8 C, III)
(“)log (p r ) = r • Wlog p
r ein Bruch — sein darf.
n