§ 7 C. Potenzen mit negativen Exponenten, § 8. Logarithmieren. 175
positiven Exponenten. Daß das wirklich zutrifft, ist jetzt leicht zu zeigen.
l
einzuführen, an den Potenzen
Man braucht nur für a~ x den Wert
CC'
mit positiven Exponenten die als erlaubt bewiesenen Umformungen
vorzunehmen und schließlich wieder zu Potenzen mit negativen Ex
ponenten überzugehen. So ist z. B.
ferner:
+* . = = a-ü- x ï= a +x -y, (x <y);
(a~ x y y — — = —— = a x y = «(-*)• (-*) usw.
Ebenso leicht ist der Beweis zu führen, daß auch die übrigen
Formeln Kap. I, § 7 B, I—Y gültig bleiben, wenn die in ihnen vor
kommenden Exponenten sämtlich oder zum Teil negativ sind. Da
aber ausschließlich auf diesen Formeln alles Rechnen mit Potenzen
beruht, brauchen wir jetzt tatsächlich beim Umformen irgend welcher
Ausdrücke keinen Unterschied mehr zu machen, ob in den vorkom-
menden Potenzen der Exponent einen positiven oder einen negativen
Wert hat, und damit ist die vorher aufgestellte Definition der Potenzen
mit negativen Exponenten als zweckmäßig gerechtfertigt.
§ 8. Logarithmieren.
Im Bereiche der absoluten Zahlen haben wir x den Logarithmus
der Zahl a für die Basis g genannt, wenn g x = a. Um an dieser
Stelle unnötige Komplikationen zu vermeiden, beschränken wir uns
vorläufig auf eine positive Basis g und nennen | den Logarithmus
von a, wenn $ = a. Im Gebiete der relativen Zahlen kann aber g*
zweiwertig sein (§ 7 B, I, 2), wenn nämlich £ ein Bruch ist, der zum
Zähler eine ungerade und zum Nenner eine gerade Zahl hat. Damit
zu jedem Logarithmus nur ein einziger Numerus gehöre, fügen wir
jetzt zur Definition des Logarithmus die Bedingung hinzu, daß, wenn
zweiwertig ist, der Hauptwert von g% gleich a sein solle 1 ). So
1) Der innere Grund für diese Festsetzung, daß nämlich nur die Haupt
werte einer Potenz Werte ein- und derselben Funktion sind, während die nega
tiven Werte ganz verschiedenen Funktionen, je nach dem Nenner des Expo
nenten angehören, kann erst nach Einführung der komplexen Zahlen eingesehen
werden. Alsdann werden wir auch den Logarithmus einer beliebigen komplexen
Zahl für eine beliebige komplexe Basis definieren. Ygl. Kap. VII, § 4 D u. E.