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Agrarpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Agrarpolitik

Monograph

Persistent identifier:
1698505280
Author:
Aereboe, Friedrich
Title:
Agrarpolitik
Sub title:
ein Lehrbuch
Scope:
XII, 619 Seiten
Year of publication:
1928
Place of publication:
Berlin
Publisher of the original:
Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Verlag für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwesen
Identifier (digital):
1698505280
Signature of the source:
a 1175
Language:
German
Additional Notes:
Literaturverzeichnis Seiten [590] - 610
Usage licence:
Public Domain Mark 1.0
Publisher of the digital copy:
Technische Informationsbibliothek Hannover
Place of publication of the digital copy:
Hannover
Year of publication of the original:
2020
Document type:
Monograph
Collection:
Environmental Engineering and nutrition

Chapter

Title:
Zweiter Hauptteil. Die wichtigsten agrarpolitischen Probleme und deren Lösung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Kreditpolitik in der Landwirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Die Versorgung der Landwirtschaft mit Kredit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Agrarpolitik
  • Cover
  • ColorChart
  • Title page
  • Dem Andenken an seinen hochverehrten Lehrer und väterlichen Freund: Geheimrat Dr. Theodor Freiherrn v. d. Goltz, weiland Direktor der Großherzoglich Sächsischen Lehranstalt für Landwirte an der Universität Jena [...]
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Einleitung.
  • Erster Hauptteil. Die volkswirtschafts- und betriebswissenschaftlichen Grundlagen der Agrarpolitik.
  • I. Allgemeine wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen der Landwirtschaft.
  • II. Der Staat als Rahmen der Landwirtschaft und der Wirtschaft überhaupt.
  • III. Gutswerte und Bodenwerte unter dem Einfluß der Preise und der technischen Hilfsmittel in der Landwirtschaft.
  • IV. Die Wirtschaftssysteme der Landwirtschaft und die Intensitätslehre.
  • V. Geschichtlicher Rückblick auf die Entwicklung der ländlichen Arbeitsverfassung und der neuzeitliche Landarbeiterlohn.
  • VI. Bodeneigentum und Bodenpacht.
  • VII. Die Betriebsgrößen und Besitzgrößen der Landwirtschaft und deren Abhängigkeit von den Landarbeiterlöhnen, von den Produkten- und Produktionsmittelpreisen und von den natürlichen Verhältnissen.
  • VIII. Reinertrag und Produktionskosten der Landgüter und ihrer Betriebszweige sowie der Einfluß von Preisverschiebungen auf die Rentabilität dieser Zweige.
  • Zweiter Hauptteil. Die wichtigsten agrarpolitischen Probleme und deren Lösung.
  • I. Bevölkerungsproblem, Grundbesitzverteilung und Grundbesitzvererbung.
  • II. Ländliches Bildungswesen und ländliche Bildungspolitik.
  • III. Agrarsteuern und Steuerpolitik.
  • IV. Agrarische Zollpolitik und Preispolitik.
  • V. Kreditpolitik in der Landwirtschaft.
  • a) Die Versorgung der Landwirtschaft mit Kredit.
  • b) Die Beschränkung des Agrarkredites und die Vererbung des Grundbesitzes.
  • c) Agrarpolitik und Besitzverteilung.
  • VI. Landarbeiterpolitik.
  • VII. Siedlungspolitik und Änderungen der Besitzverteilung.
  • Literatur.
  • Stichwortverzeichnis.
  • Cover

Full text

Versorgung der Landwirtschaft mit Kredit. 501 
ı Jahre Hier ist es dann besonders am Platze, daß ihm durch Zusatzkredite unter 
ven. der Verantwortung der Kreditberatungsstelle geholfen wird. Hat eine solche 
ı hohen Kreditberatungsstelle erst das Vertrauen der Kreditverbundenen eines 
manen- Kreditinstitutes, so lassen die in finanzielle Schwierigkeiten geratenen 
preisen Leute unter ihnen es gar nicht erst zur Einstellung der Zinszahlungen 
 Nach- kommen, sondern beantragen schon vorher die Hilfe der Kreditberatungs- 
tschaft stelle. Das hat, volkswirtschaftlich betrachtet, den großen Vorteil, daß 
mildert der verlustbringende Absterbeprozeß der Wirtschaften dabei vermieden 
ern die wird. Die Wirtschaftsberatungsstelle bei der Hauptritterschafts- 
gekom- direktion, die ich vor 20 Jahren unter dem verstorbenen Hauptritter- 
lerden- schaftsdirektor Leopold von Buch ins Leben gerufen habe, hat die Rich- 
eferun- tigkeit des Gesagten bewiesen. 
1 lang- Neuerdings haben sich in Berlin verschiedene private Hypotheken- 
kurzer banken, welche sich mit der Beleihung des Grundbesitzes befassen, 
um In zusammengetan und sich gemeinsam eine solche Kreditberatungsstelle 
veiteres unter dem Namen ‚„Wirtschaftsberatungs- und Treuhandgesellschaft 
kredite m. b. H. (Witreula), Berlin W 8, Kanonierstr. 17—20‘ ins Leben ge- 
argenN- rufen, die seit einigen Jahren eine stille, segensreiche Tätigkeit ent- 
n wickelt. Die Einrichtung und der Ausbau solcher Kredit- 
wähnte beratungsstellen bei allen Agrarkreditinstituten ist für 
ung für die Fortentwicklung des landwirtschaftlichen Kredit- 
dit der wesens von großer Bedeutung. Das darf selbstredend. nicht 
ch der verhindern, daß auch das landwirtschaftliche Taxwesen auf allen seinen 
tschaft Gebieten energischste Förderung erfährt. Wie wir am Schluß unserer 
Se Die Erörterungen über die Steuern gesehen haben, ist eine großzügige 
Fällen Neuorganisation des landwirtschaftlichen Taxwesens im Kriege bei 
8- und Einbringung des Schätzungsamtes verpaßt worden. Man hat sich mit 
eichbar einem Rudiment begnügt und begnügen müssen, das besser ganz in 
che für der Versenkung verschwunden wäre. Es mußte damals aber doch etwas 
nimmt. gemacht werden, denn man hatte in dem üblichen parlamentarischen 
solchen Kuhhandel das Schätzungsamtsgesetz mit dem neuen Fideikommiß- 
rieb zu gesetz verknüpft, das man nicht fallen lassen wollte, eine Tat, die 
ehmen, besonders in die Zeit des Weltkrieges hineinpaßte! — 
so die Dieses Fideikommißgesetz ist allerdings durch die neue Reichs- 
L Der verfassung beerdigt, wenn es in Preußen auch durch dessen. Auflösungs- 
für die bestimmungen, wie wir gleich im nächsten Abschnitte näher zu be- 
trachten haben, teilweise seine Auferstehung gefeiert hat. Die preu- 
$, SOND- ßischen Schätzungsämter aber schlafen vorläufig den Schlaf des Ge- 
en. S6- rechten. 
Schul- Die Förderung des landwirtschaftlichen Taxwesens, daß die wich- 
; sofort tigste Grundlage auch für das Agrarkreditwesen ist, darf darum aber 
en. ihm nicht zur Ruhe kommen. Die Förderung des Agrarkredit- 
venn er wesens ist eine der wichtigsten Staatsaufgaben. Diese 
‚pricht. Aufgabe können die einzelnen Kreditinstitute nicht lösen, 
glücks- Auch die vom Staate an den Hochschulen eingerichteten Lehrstühle 
kann: für Betriebs- und Taxationslehre können diese Aufgabe allein nicht
	        

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Aereboe, Friedrich. Agrarpolitik. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Verlag für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwesen, 1928.
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