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Immanuel Kant

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Immanuel Kant

Monograph

Persistent identifier:
1725218879
Title:
Immanuel Kant
Sub title:
22. April 1724 - 22. April 1924 : Gedenkblatt der Königsberger Allgemeinen Zeitung
Scope:
24 Seiten
Year of publication:
1924
Place of publication:
[Königsberg]
Publisher of the original:
Königsberger Allgemeinen Zeitung
Identifier (digital):
1725218879
Illustration:
Illustrationen
Signature of the source:
a 1278
Language:
German
Additional Notes:
Original lag als Kopie vor, einseitig bedruckt
Erscheinungsdatum des Originals ist ermittelt
Usage licence:
Public Domain Mark 1.0
Contributor:
Liebert, Arthur
Vaihinger, Hans
Vorländer, Karl
Honoree:
Kant, Immanuel
Publisher of the digital copy:
Technische Informationsbibliothek Hannover
Place of publication of the digital copy:
Hannover
Year of publication of the original:
2020
Document type:
Monograph
Collection:
Philosophy

Chapter

Title:
Das Kantdenkmal Christian Rauchs. Von Privatdozent K. H. Clasen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Immanuel Kant
  • Cover
  • ColorChart
  • Title page
  • Inhalt:
  • Kant als Heroiker. Von Professor Arthur Liebert.
  • Neue Kant-Perspektiven. [...] Von Hans Vaihinger.
  • Immanuel Kants Lebensgang von Oberschulrat Professor Karl Vorländer.
  • Kant und die Moralphilosophie von Professor Albert Goedeckmeyer.
  • Kant und Herder. Von Professor Eugen Kühnemann.
  • Kant und der Staat. Von Prof. W. Sauer.
  • Das Kantdenkmal Christian Rauchs. Von Privatdozent K. H. Clasen.
  • Einiges aus Kants Briefwechsel. Von Dr. phil. h. c. Rose Burger-Göttingen.
  • Die Weltentstehungslehre Kants. Von Hans Passarge.
  • Ueber Kants Kleine Schriften. Von Gerh. Bohlmann
  • Das Königsberg Kants. Von Dr. Walther Harich.
  • Immanuel Kants Heim. Von Regimontanus.
  • Kants Grabstätte. Von Stadtschulrat Prof. Stettiner.
  • Cover

Full text

II LEESZE ET UU Tn weed 
besteigen.“ Kants eigene Ansichten mit -photozraphischer Treue Vertrag beruhe, also von der Anerkennung, ' den Zielen und 
nach Art der Historiker wiederzugeben und damit hundertmal Wünschen der Staatsunterworfenen abhängig sei, einer Ansicht, 
Gesagtes noch einmal zu sagen, widerspricht dem Geiste der die auch mit Kants demokratischer und. republikanischer Gesinnung 
Kaäntischen Philosophie. im Einklang steht. Wollen aber die :Staatsbürger nicht ihre 
=> Kant hat die Wissenschaft als reine Gesetzeslehre aufgefaßt eigene Wohlfahrt im Rahmen des Ganzen, nicht die Wohlfahrt 
fund: daher jeder Einzelwissenschaft den Zug zur Erkenntnistheorie der Staatsgemeinschaft?. Gerade dieses Gemeinwohl ist das höchste 
ZJugewiesen; die Erkenntnistheorie, deren ureigenktliher Schöpfer Ziel des Staates, es bildet auch den Inhalt des juristijchen 
Kant war, ist die Lehre von den obersten Gesezmäßigkeiten. Kant Grundgesetzes. Recht und Gerechtigkeit stehen nicht entgegen ; sie 
war ' geradezu ein fanatischer Verehrer des Gesetzesbegriffs. Des- sind nur das formale Gewand. desselben Strebens. 
<wegen „mußte er sich auch zu den Rechts- und Staatswissen- Dasselbe Streben weist nun aber weit über sich hinaus; die 
schaften besonders hingezogen fühlen; denn diese beschäftigen sih gotische Seele kennt keinen Ruhepunkt. Jenes zweite Motiv der 
mit Gesetzen, sei es auch nur mit Geseßen niederen Ranges, unendlichen Aufgabe ertönt mit machtvollem Klange. Das 
eben nur mit vergänglichen Gesetzen der ebenfalls vergänglichen juristische Ziel ist das Staatswohl; wozu sind denn aber die 
Staaten. . Aber die Gesetze sind dort besonders fein ausgebildet Staaten da? Sie sind doch gewiß nicht Selbstzwe>. Ueber dem 
und reich zergliedert. Daher mußte für Kant die Rechtslehre zur juristischen Grundgesetz - erhebt- sich das sozialphilosophische Grund- 
Orientierung. auch für die Ethik dienen, und Kant gelangte, geseß; es fordert das Wohl der gesamten Menschheit, die Kultur- 
seinem Plane getreu, zur Ausstellung eines obersten Sittengesezes. gemeinschaft aller Völker. Das ist im, wesentlichen der materiale 
Man hat geltend gemacht, dieses trage (troß seiner Schatten« LUntergrund des formalen kategorischen Imperativs Kants. Auch 
haftigkeit) juristischen, nicht ethischen Charakter. Es mag sein, daß diese Anschauung, die erst die Vollendung einer jeden Staats- 
das Individuelle, wie es doch jeder Ethik eigentümlich ist, zu lehre bedeutet, hat ihre erkenntniskritische Vorbereitung im Gesamt- 
wenig - berücksichtigt wird, weswegen der Kantischen Ethik auch system der Kantischen Philosophie gefunden. In der kleinen 
der oft gepriesene und. noch öfter bedauerte rigorose Zug inne<- Schrift des Alters „Zum ewigen Frieden“ hatte Kant den Weg 
wohnen mag. Jedenfalls ist der kategorische Imperativ niht gewiesen. Man hat den ewigen Frieden im Rahmen des Gesamt- 
geeignet, als oberstes Geset für den Staat zu gelten; denn er systems nicht als einen wirklichen, von den Staaten jemals zu 
nimmt auf die eigenen Interessen und Ziele des Staates zu erreichenden Zustand zu verstehen; dem vollkommensten Völkerbund 
wenig Rüdfsicht und richtet sich, weit über die Grenzen der wird es niemals gelingen, den ewigen Frieden unter den Völkern 
Staaten hinausweisend, an die gesamte Menschheit. Gerade herbeizuzaubern. Stets werden die Völker im Wettbewerb mit 
deswegen ergibt sich vom Standpunkte der Kantischen Philosophie, einander stehen, werden ringen und kämpfen. Das ist gesund, 
gemäß ihren eigenen Plänen und Zielen, die zwingende Not- spornt an, beflügelt zu Höchstleistungen, ist die Voraussetzung 
wendigkeit, ein oberstes Grundgesez für den Staat zu entdeken. eines jeden kulturellen Aufstiegs. Aber das Ringen und Kämpfen 
Ein solches ist ein unbedingtes erkenntniskritisches Erfordernis. hat sich in gesitteten und kulturellen Formen zu vollziehen. Und 
Denn muß nicht für das Heer der vergänglichen staatlihen daher wird die überstaatliche Kulturgemeinschaft zur regulativen 
Gesetze der gesicherte Untergrund aufgewiesen werden, von dem Idee, der ewige Friede zur Richts<nur für alle Menschen und 
sie alle erst ihre Daseinsberechtigung empfangen? Was der Völker in ihrem Verhalten zu einander, Der ewige Friede in 
kategorische Imperativ nicht zu leisten vermochte, das muß ein der Welt der Wirklichkeit wäre das Ende aller Kultur; Leibniz 
besonderes „juristisches Grundgeset" vollbringen, das seinerseits nannte ihn eine gute Ueberschrift für einen Kirc<hof. Die Kultur 
von dem kategorischen Imperativ wiederum seine Daseinsberechtigung kennt ihrem Wesen nach keinen tatsächlichen Abschluß, nur eine 
ableitet. Ein solches oberstes Gesetz für den Staat muß nach der ewige Zukunft mit stets neuen Fernzielen. Sie trägt reinsten 
systematischen Gesamteinstellung Kants unter allen. Umständen gotischen Charakter. Ihr künstlerisches Symbol ist Goethe-Faust. 
herausgearbeitet werden. Kant selbst hat den Weg gewiesen, Der abstrakte Niederschlag des unerreichbaren Endziels in der 
freilich an einer Stelle, wo er sich selbst etwas untreu wird. Er Idee findet ihren künstlerischen Ausdru&> in den musikalischen 
unterschied zwei Arten von Staat, den Wohlfahrt8- und den Formen des späteren Beethoven, der, tatsächlih unablässig 
Rechtsstaatz er billigte den Rechtsstaat, weil die Orientierung ringend und kämpfend, innerlich längst die große Ruhe erreicht und 
auf Recht und Gerechtigkeit mit apriorischer Gewißheit feststehe, jene Harmonie gefunden hat, die der Welt fremd ist: In der großen 
und ebenso entschieden verwarf er den Wohlfahrtsstaat, weil das gedachten unsichtbaren Gemeinschaft der Völker herrscht Friede und 
Wohlergehen vvn den veränderlichen Wünschen und zufälligen Eintracht; dort waltet Gott der Vater; alle Menschen werden Brüder. 
Neigungen der Menschen abhänge. Und doch hält er an der - Unser großer Meister, dessen 200. Geburtstag wir heute 
alten, schon“: von: Rousseau vertretenen und später besonders feiern, hat das monumentale Portal errichtet, dur< das alle 
von Fichte weitergeführten Anschauung fest, daß der Staat auf künftige Staatslehren ihren Einzug halten werden. 
Das Kankdenkmal Christian Rauchs. 
Von Privatdozent K, H. Clasen. 
Z: der Vorstellung, die wir uns heute von der körperlichen ' des Philosophen, geriet gänzlich in Vergessenheit, bis es jezt im 
Erscheinung Immanuel Kants machen, liefert die posthume Königsberger Kantzimmer einen würdigen Plaß erhielt. Die 
Gestaltung, die Christian Daniel Rauch in mehreren Ausführungen lange Reihe der späteren Wiedergaben von Kants äußerer 
prägte, einen entscheidenden Beitrag. In Rauchs Kantdenkmal Erscheinung, das Relief von Collin (1782), der Stih Townleys 
fand. die Erinnerung an das irdische Dasein des Philosophen nach Lowes Miniatur von. 1784, die Silhouetten aus Hippels 
ihren monumentalsten und vielleicht auch künstlerisch stärksten Nachlaß (1784), die Miniaturen von Senewaldt (1786), die 
Ausdrüuc, Die meisten Bildnisse, die noch zu Lebzeiten Kants Stammbucsilhouetten von 1788, Schnorr von Carols- 
entstanden, halten sich in anspruchslosem, kleinerem Format und felds Zeichnung (1789) und die Stiche danach, die Miniaturen 
verdanken mehr oder weniger ihre Entstehung der zufälliget von Vernet (1792), Puttrichs und Hagemanns Zeich- 
Anwesenheit geringerer Künstler in Königsberg. nungen (1798 und 1801), sowie der Stich von Meno Haas 
“Eine Zeichnung der Gräfin Keyserling, die diese um (um 1796) blieben in kleinem Format und waren meist für die 
1755 von dem jungen Gelehrten anfertigte, wurde erst am Ende engeren Freunde und Verehrer des Philosophen als persönliche 
des 19, Jahrhunderts der Deffentlichkeit bekannt. Be&ers Erinnerung bestimmt. Nur die Stiche besaßen einen größeren 
Gemälde aus dem Jahre 1768, das für den Kanterschen Buch- Wirkungskreis. Das Gemälde aus dem Dresdener Kunsthandel, 
laden allerdings als eine Art von Denkmal bestellt wurde und heute im Kantzimmer, wurde erst 1898 entde>t. Die größte 
sich noch heute im Besit der Buchhandlung Gräfe und Unzer Verbreitung hat durch Nachbildung das kleine Gemälde von 
befindet, blieb dennoch im Original nur einem kleinen Kreise zur Döbler in der Königsberger Totenkopfloge gefunden, aber das 
gänglich. Das zweite Gemälde von Beer, ehemals im Besig Original selbst dürfte, obwohl es 1906 auf der Berliner Jahr- 
1 4
	        

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Liebert, Arthur, et al. Immanuel Kant. Königsberger Allgemeinen Zeitung, 1924.
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