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Allgemeine Bau- und Wohnungshygiene (4. Band)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Bau- und Wohnungshygiene (4. Band)

Multivolume work

Persistent identifier:
1838490760
Title:
Handbuch der Hygiene
Sub title:
in zehn Bänden
Type of content:
Lehrbuch
Aufsatzsammlung
Year of publication:
1893
Place of publication:
Jena
Hannover
Publisher of the original:
Verlag von Gustav Fischer
Identifier (digital):
1838490760
Language:
German
Additional Notes:
Bände 1-10 und 4 Supplementbände erschienen von 1893-1904
Editor:
Weyl, Theodor
Publisher of the digital copy:
Technische Informationsbibliothek (TIB)
Document type:
Multivolume work

Volume

Persistent identifier:
183849894X
Title:
Allgemeine Bau- und Wohnungshygiene
Sub title:
mit 486 Abbildungen und 3 Beilagen im Text
Scope:
953 Seiten
DOI:
10.14463/KXP:183849894X
Year of publication:
1896
Place of publication:
Jena
Publisher of the original:
Verlag von Gustav Fischer
Identifier (digital):
183849894X
Illustration:
Illustrationen, Diagramme
Signature of the source:
a 3200(4)
Language:
German
Additional Notes:
Literaturangaben und Generalregister zu Band 4
Usage licence:
Public Domain Mark 1.0
Contributor:
Oldendorff, Adolph
Albrecht, Heinrich
Weber, Leonhard
Rosenboom, Edmund
Kallmann, Martin
Schmidt, Karl
Stübben, Josef
Wernich, A.
Nussbaum, Hans Christian
Hueppe, Ferdinand
Editor:
Weyl, Theodor
Publisher of the digital copy:
Technische Informationsbibliothek (TIB)
Place of publication of the digital copy:
Hannover
Year of publication of the original:
2023
Document type:
Volume
Collection:
Architecture
Medicine

Section

Title:
[Zweite Abtheilung:]
Write comment:
Handschriftliche Anmerkungen im Text vorhanden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Section

Chapter

Title:
DAS WOHNHAUNS. BAU- UND EINRICHTUNG DES WOHNHAUSES, BAKTERIOLOGIE UND BIOLOGIE DER WOHNUNG. GESETZE, VERORDNUNGEN U. S. W. BETREFFEND BILLIGE WOHNUNGEN. BEARBEITET VON CHR. NUSSBAUM, [...] DR. A. WERNICH, [...] DR. F. HUEPPE, [...] MIT 190 ABBILDUNGEN IM TEXT.
Write comment:
Handschriftliche Anmerkungen im Text vorhanden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
IX. Die Anlage der Häuser mit Mietwohnungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Handbuch der Hygiene
  • Allgemeine Bau- und Wohnungshygiene (4. Band)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Title page
  • Inhalt.
  • [Erste Abtheilung:]
  • [Zweite Abtheilung:]
  • HYGIENE DES STÄDTEBAUS. BEARBEITET VON J. STÜBBEN, BEIGEORDNETER UND KGL. BAURAT IN KÖLN. WOHNUNGS - AUFSEHER (WOHNUNGS-POLIZEI), WOHNUNGSÄMTER, BEARBEITET VON DR. A. WERNICH, REGIERUNGS- UND MEDIZINALRAT IN BERLIN. MIT 31 ABBILDUNGEN IM TEXT.
  • DAS WOHNHAUNS. BAU- UND EINRICHTUNG DES WOHNHAUSES, BAKTERIOLOGIE UND BIOLOGIE DER WOHNUNG. GESETZE, VERORDNUNGEN U. S. W. BETREFFEND BILLIGE WOHNUNGEN. BEARBEITET VON CHR. NUSSBAUM, [...] DR. A. WERNICH, [...] DR. F. HUEPPE, [...] MIT 190 ABBILDUNGEN IM TEXT.
  • Title page
  • Inhaltsübersicht.
  • Title page
  • Einleitung.
  • I. Die Lage des Hauses.
  • II. Wahl der Bauweise.
  • III. Die Nachteile der übermässigen Ausnützung des Baugrundes.
  • IV. Die Baustoffe.
  • V. Die einzelnen Teile des Gebäudes und deren Herstellungsweisen.
  • VI. Das Ausheizen der Neubauten.
  • VII. Die Anlage der wichtigen Nebenräume des Hauses.
  • VIII. Die Anlage von Landhäusern und städtischen Einfamilienhäusern.
  • IX. Die Anlage der Häuser mit Mietwohnungen.
  • X. Die Anlage der Arbeiterwohnungen.
  • Verzeichnis der Abbildungen.
  • GESETZE, VERORDNUNGEN U. S. W. BETR. BILLIGE WOHNUNGEN. BEARBEITET VON DR. A. WERNICH, REGIERUNGS- UND MEDIZINALRAT IN BERLIN.
  • BAKTERIOLOGIE UND BIOLOGIE DER WOHNUNG. BEARBEITET VON DR. F. HUEPPE, PROFESSOR AN DER DEUTSCHEN UNIVERSITÄT IN PRAG. MIT 7 ABBILDUNGEN IM TEXT.
  • Generalregister zum vierten Bande.
  • Cover

Full text

   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
850 NUSSBAUM, 
nisse derartiger „Glashäuser“ unter Umständen höchst ungünstig zu 
werden vermögen. Nach den Windseiten kann man Rahmen mit Stoff- 
bespannung an Stelle der Glasflächen eingesetzen. 
Aus den Fig. 115, 116, 127, 128, 149, 150 und 151 ist eine Reihe 
von Erkern verschiedenster Form und erkerartiger Fensterausbildungen 
zu ersehen, auch in den Grundplänen Fig. 112—148 hat dieser wert- 
volle Zimmerteil eine entsprechende Würdigung erhalten. 
X. Die Anlage der Arbeiterwohnungen. 
1. Der Begriff des Wortes Arbeiterwohnuns. 
Die Bezeichnung ‚‚Arbeiterwohnung“ ist eine sehr eng gefaßte, der 
Begriff, welcher derselben an dieser Stelle zu Grunde gelegt werden 
soll, ist ein wesentlich weiterer. Er umfaßt alle jene Wohnungen, deren 
Insassen einfache Lebensgewohnheiten besitzen und bescheidene Lebens- 
ansprüche stellen. 
Soweit es sich um die öffentliche Anteilnahme an der- 
artigen Wohnungen handelt, ist dieser Begriff noch weiter zu fassen. 
Dieselbe sollte sich auf alle Wohnungen erstrecken, deren 
Insassen auf ein niederes oder auf ein zu niederes 
Einkommen angewiesen sind, gleichviel ob dieselben ihren 
Unterhalt durch der Hände Arbeit oder durch geistige Thätigkeit er- 
werben, ob dieselben auf ein sicheres Einkommen zu rechnen haben, 
wie Unterbeamte, Bedienstete und Pensionäre, oder auf wechselnden 
Verdienst angewiesen sind, wie Handwerker, Hausierer, Gepäckträger, 
Schneiderinnen u. a. m. 
Ehe über Wohnungen für „Leute mit niederen Einkünften“ 
abgehandelt wird, dürfte es notwendig sein, zunächst Klarheit über 
diesen Begriff zu schaffen. Das Geld hat selbst innerhalb eines Landes 
durchaus keinen gleich bleibenden Wert, soweit dasselbe dazu dient, die 
Lebenshaltung eines Mannes oder einer Familie zu bestreiten. Der 
wirkliche Wert hängt von den jeweiligen örtlichen und zeitlichen Ver- 
hältnissen, von den Preisen der Wohnung, der Lebensmittel und dergl. 
sowohl als auch von den Ansprüchen ab, welche die betreffenden Leute 
an ihre Lebenshaltung zu stellen gewohnt sind oder durch ihre gesell- 
schaftliche Stellung zu erheben gezwungen sind. Endlich ändert die 
Zahl der Familienglieder, welche auf ein bestimmtes Einkommen an- 
gewiesen sind, dessen wirklichen Wert ganz wesentlich. 
Es wird z. B. ein ländlicher Arbeiter die Kosten seiner gesamten 
Lebenshaltung mit einer bedeutend niederen Summe zu bestreiten ver- 
mögen als ein großstädtischer Lohnarbeiter. Es werden ferner an einen 
Handwerker, Vorarbeiter oder Bediensteten am gleichen Orte und unter 
sonst gleichen Verhältnissen weit höhere Anforderungen für diesen 
Zweck herantreten als an Fabrikarbeiter, und ein Unterbeamter, ein 
Volksschullehrer oder ein anderes Mitglied der in Hinsicht auf den 
Bildungsgang bereits höher stehenden Schichten der Bevölkerung wird 
unter Umständen kaum in der Lage sein, die Kosten der Lebenshaltung 
seiner Familie mit einer Summe zu bestreiten, welche jenen als eine 
mehr denn ausreichende erscheinen muß, 
Man darf daher unter niederem Einkommen keine bestimmte 
Summe verstehen, sondern muß die Höhe derselben nach den jeweiligen 
316 
   
  
  
  
   
  
   
  
   
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
	        

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