§ 1. Definition der Gammafunktion als Grenzwert eines
Quotienten.
Ein Produkt a (a -j- b) (a -\~ 2 b) , . . . (a -j- (n — 1} b), dessen
Faktoren eine arithmetische Reihe bilden, heisst Fakultät oder
auch numerische Fakultät; sein Wert hängt von drei Grössen
ab, dem Anfangsglied a, der Differenz b und der A n -
zahl der Glieder oder dem Exponenten n.
Kramp *) setzt
a nIb = a (a -j- b) (a -f- 2 b) . . . (a -f- (n — 1) b)
und nach seiner ursprünglich gegebenen Definition ist n eine ganze
positive Zahl. Man sieht aber leicht ein, dass auch gelten muss
01b . -llb
8 15 3
1 a -2Ib
a — b’
dass
(a — b) (a — 2 b)’
1
- mlb
also allgemein
a
Hierdurch ist die numerische Fakultät für ganze Exponenten überhaupt
definiert. Man hat sich nun viele Mühe gegeben, eine Funktion her
zustellen, die für beliebige Werte von n Gültigkeit hat und die jedes
mal, wenn n eine ganze Zahl wird, mit der im Vorhergehenden defi
nierten Fakultät zusammenfällt. Die Aufgabe, eine solche Funktion
zu finden, ist keine bestimmte, sondern bedarf näherer Erklärung
und kann ohne solche auf unzählig mannigfache Weise gelöst werden.
Wir trachten zuerst danach, die Dreizahl der Argumente a, b, n zu
reduzieren. Die Differenz b ist leicht zu beseitigen. Es ist
a ( a + k) ( a j- 2 b) . . . (a -J- (n ^ 1) b) — b — 1
es darf somit ohne weiteres 1 als Differenz vorausgesetzt werden und
es untersteht nur noch der Ausdruck
l