Capitel IX.
Differentialgleichungen erster Ordnung.
§ 36.
Allgemeine Regeln.
1. Die Integration einer Differentialgleichung zwischen den
du
Variabelen x, y und — ist am einfachsten, wenn die Sonderung
clx
der Variabelen ausgeführt, d. h. wenn die Differentialgleichung
auf die Form
rp (x) dx -f- 'f/' (?/) dy — 0
gebracht werden kann, wobei rp {x) eine Function von x allein, und
ebenso ip(y) eine Function von y allein bezeichnet. Durch Integration
entsteht nämlich sofort die allgemeine Integralgleichung
fcp (x) dx -f J'ip (y) dy =
Const.
2. Wenn eine Differentialgleichung homogen, <1. h. unter der
Form
enthalten ist, so lässt sich zwar im Allgemeinen die Sonderung der
Variabelen nicht bewirken, substituirt man aber
— = i mithin y = x t,
x
so kann man in der neuen Differentialgleichung zwischen x und /
die Variabelen trennen und erhält