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Wenn ich nun sage, daß der Hyperhelzug ohne Anwendung mehrerer
Weitenbehaftungen und zwar in vorsichtigster Weise und nach bestimmten
Gesetzen keine klare Bedeutung hat, so wird dies derjenige von vornherein
zugebeu, welchem auch die Tangente des Kreises oder irgend einer Kurve und
selbst das Wesen der Geraden „bloß im Endlichen betrachtet“ unklar erscheint.
Da obenein die Hyperbel sich nicht im Endlichen schließt, sondern, wie man
wohl sagt, immer weiter geht, so erscheint sie um so bedürftiger einer nach
Weitenbehaftung bestimmten Definition.
Ist also die Hyperbel eine Linie derart, daß jeder Punkt, mit dessen Vor
stellung man die vorgestellte Kurve behaftet, von zwei festen Punkten F x und
Fo Entfernungen mit der konstanten Differenz 2 a hat, so ist hierbei entweder
zu sagen, daß die Gerade (nach der Definition einer Geraden ebenfalls dem
Unterschiede der Weitenbehaftungen unterworfen) F X F 2 sinnlichvorstellbare
(endliche) oder unter- bez. übersinnlichvorstellbare (unendlichkleine oder große)
verschiedener Grade oder Ordnungen Länge haben soll; entsprechendes ist an
zugeben für 2 a. Ich will mich der Einfachheit halber darauf beschränken an
zunehmen, beide Strecken seien beispielshalber endlich vorgestellt. Beschränkt
man die beiden voneinander abzuziehenden Strecken wie P S F 1 — P 3 P 2 (Eig. 301
auf endliche Weitenbehaftung, so werden nur Punkte der Hyperbel im End
lichen vorgestellt, von einer wirklich im Unendlichen berührenden Tangente
kann dann keine Rede sein; die Punkte können zwar beliebig weit rücken,
aber dieses Belieben bleibt dann stets im Endlichen, ist ein auf das Weiten
gebiet des Endlichen beschränktes Belieben (ein allgemeines Belieben gibt es
überhaupt nicht, ein Belieben muß sich immer auf irgend etwas beziehen, ein
Belieben innerhalb einer gewissen Yorstellungsart bedeuten). Will man aber
den Verlauf der Kurve möglichst vollständig mit dem Verlaufe der Asymptote
vergleichen und faßt man die Gerade, nämlich hier die Asymptote, auf als
nicht endend, soweit überhaupt räumliche Vorstellung reicht, rechnet man dann
ferner das Unendliche mit zur räumlichen Vorstellung, so hat man sich zu
fragen, wie es mit der Differenz zweier unendlichen Strecken usw. steht.
Angenommen, Punkt P 4 sei ein unendlichweit von der endlichen Gegend
F 1 F 2 liegender, (d. h. wir behafteten die räumliche Vorstellung der Ebene so
wohl mit dem Endlichen als auch mit dem Unendlichen), so müßte P 4 P 4 — P 4 P 2
— oo — oo — 2 a sein oder oo — 2a = oo. Nach den Grundsätzen des Un
endlichen hat ein endlicher Summand wie 2 a neben oo keine für das Unend
liche (!) vermehrende oder vermindernde Bedeutung. Nach den oben genannten
Definitionen der Geraden ist es auch für das Unendliche ganz gleichgültig, ob
man P i F 1 oder den für das Endliche gebrochenen Weg P i F 2 F i die unendliche