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werden wir darum ebenfalls die Größen Vergleichung- an wen den können. Man
kann sich endliche Strecken mit zwei Endpunkten verstellen, aber auch andere
endliche Strecken in denselben Punkten enden lassen, anders gesagt verschiedene
Linien mit denselben Endpunkten (oder Schnittpunkten) behaften. Es können
dann die beiden Punkte in solcher Lage vorgestellt werden, daß es unendlich
kleine Linien zwischen ihnen nicht gibt. Dies ist eine grundlegende Tat
sache. Es gibt dann aber wohl in der Vorstellung beliebig viele endliche
Linien zwischen ihnen, welche auch beliebig viele Längenunterschiede haben
können. Eine Tatsache ist, daß es eine solche endliche Linie zwischen ihnen
in der Vorstellung gibt, die nicht um endliche, wenn auch sehr kleine, Strecken
verkürzt werden kann; und zwar ist es eine Grundtatsache (die nicht aus
anderen abgeleitet werden kann, ein Axiom), daß es nur eine einzige solche
zwischen ihnen gibt, die überhaupt nicht mehr um Endliches zu verkürzen ist.
Diese heißt die Entfernung oder die Gerade zwischen ihnen.
Wir müssen hier wie immer wohl zwischen beliebig und unendlich unter
scheiden. Beliebig bedeutet immer das Belieben in bezug auf irgend eine
Tätigkeit der Vorstellung. Beliebig groß oder klein z. B. bedeutet eine
Größe beziehlich einer bestimmten, klar durch Verhältnisse definierten Größen
tätigkeit. Da wir zwischen Weitenbehaftungen unterschieden, so werden wir
von einer beliebig kleinen endlichen Strecke sprechen, diese aber nicht als un-
endlicbklein fassen. Ebenso gibt es beliebig viele unendlichkleine Strecken,
die aber immer innerhalb ihres Weitengebietes verbleiben. Sprechen wir von
beliebig viel Behaftungen, so heißt dies so viele, wie unsere Zahlenvorstellung
erlaubt. Zählen wir in dieser 1, 2, 3 usw., so kann man auch die Ordnungen
danach vermehren. Haben wir aber, wie wir entsprechend den räumlichen
Grundlagen annehmen werden, auch die Fähigkeit der Bildung unendlicher
Zahlen, so kann man die Ordnungszahlen der Behaftungen wiederum erweitern
durch Vergrößerung endlicher Zahlen, aber auch durch Anwendung unendlicher
irgend welcher Ordnung usw. Ein absolut Unendliches hat danach
für uns keinen Sinn; wir stellen uns das Unendliche nur nach Be
haftungen mit klaren Gesetzen vor.
Wenn nichts Besonderes hinzngesetzt wird, wollen wir unter einer Ge
raden eine solche von endlicher Weitenbehaftung verstehen, also die kürzeste
Entfernung zwischen zwei im Endlichen liegenden Punkten und auch ihre
endliche, aber sonst beliebige Verlängerung (derart, daß jede Entfernung
zwischen zwei Punkten dieser verlängerten Linie eine Gerade ist). Eine solche
Entfernung kann um Endliches nicht verkürzt werden. Stellt man sie sich aber
um Unendlichwenig länger vor als in der vorigen Vorstellung, so daß etwa sie