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Für die Lehre von den Weitenbehaftungen und die übereuklidische Geo
metrie gibt es absolut parallele Ebenen nicht, der Unterschied des parabolischen,
elliptischen und hyperbolischen Schnittes besteht nur für Behaftungen und es
gibt Übergänge d. h. Schnitte, weiche für die eine Behaftung, die eine Form
und docli für gemischte andere Form haben können, wie wir dies früher bei
den anderen Ableitungen der Kegelschnitte ebenfalls fanden. Es scheint nach
dem Vorigen, als ob man für die Parabel von einer Seitenlinie sprechen könnte,
die parallel sei und also etwa im Unendlichen schnitte, für die Hyperbel von
einer durch O 0 gelegten parallelen Ebene mit zwei zur schneidenden Ebene
parallelen Seitenlinien; darüber wollen wir alsbald besonders sprechen.
Der Fall, daß cp — 180 + S wird, ist ebenfalls von Interesse und erinnert
an frühere Betrachtungen, bei denen die Hyperbel für gewisse Behaftungen als
Gerade anzusehen war.
Wir können alles so zusammenfassen; Projiziert man einen
Kreis mit den dazu gehörigen Strahlenbüschein (Fig, 13) von
irgend einem Zentrum 0 0 aus auf eine andere Ebene, so bleibt
zwar die am Kreise vorhandene Winkelgleichheit nicht bestehen,
aber Tangenten bleiben Tangenten, die projektivischen Verhält
nisse und dahingehörigen Sätze gelten auch für den Kegelschnitt
der anderen Ebene.
IX. Die Fälle der projektivisch entstandenen
Kegelschnitte und ihre Kontinuität.
Nehmen wir wieder (Fig. 16) die Zentra zweier Strahlen
büschel auf einem Kreise an, verlegen aber 0 2 an das Ende
des von 0 ausgehenden Durchmessers und lassen die mit 1234567
bezeichneten Strahlen des Büschels 0 den mit 1 2 2 2 usw. bezeich
nten von 0 2 entsprechen, so ist der Winkel zwischen 1 und 2
gleich dem zwischen 1 2 und 2 2 usf., wir haben mithin den be
sonders einfachen Fall zw r eier projektivischen Strahlenbüschel,