I. Abschnitt. ^27
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den können, und hiezu sollen die folgenden lehren
und Unterstrchllngen den Weg bahnen.
Vorläufig kann man übrigens noch bemerken,
daß selbst die Regeln zur perspectivischen Abbildung
horizontal liegender Figuren, (wohin älle geometri
schen Grundrisse von Gebäuden, Gärten/ Festungen,
ganzen Gegenden einer Landschaft, u. s. f. gehören,)
unter dem Namen der perspectivischen ^jchnonra-
pbre gewöhnlich vorgetragen werden; daß man auch
eben so unter dem Namen der perspectivischen Ste
nographie den Inbegriff von Regeln vorzutragen
pstege, nach welchen solche Figuren, deren Ebenen
einander selbst und die Tafel uncer mancherley Win
keln schneiden, inqleichen körperliche Figuren, von
allerley Art, perspectivisch abgebildet werden kön
nen : obgleich diese Namen eigentlich die kurz vor
hin angezeigte Bedeutung haben. Und weil die
perspectivischen Zeichnungen körperlicher Gegenstän
de alsdenn ein noch natürlicheres Ansehen bekom
men, wenn zugleich der Schatten ausgedruckt wird,
den sie entweder auf einen horizontalen Boden, oder
sonst daneben gezeichnete Gegenstände werfen; so
trägt man die dahin gehörigen Regeln unter dem
Namen der Gcragrapbie vor.