Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

I. Abschnitt. ^27 
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den können, und hiezu sollen die folgenden lehren 
und Unterstrchllngen den Weg bahnen. 
Vorläufig kann man übrigens noch bemerken, 
daß selbst die Regeln zur perspectivischen Abbildung 
horizontal liegender Figuren, (wohin älle geometri 
schen Grundrisse von Gebäuden, Gärten/ Festungen, 
ganzen Gegenden einer Landschaft, u. s. f. gehören,) 
unter dem Namen der perspectivischen ^jchnonra- 
pbre gewöhnlich vorgetragen werden; daß man auch 
eben so unter dem Namen der perspectivischen Ste 
nographie den Inbegriff von Regeln vorzutragen 
pstege, nach welchen solche Figuren, deren Ebenen 
einander selbst und die Tafel uncer mancherley Win 
keln schneiden, inqleichen körperliche Figuren, von 
allerley Art, perspectivisch abgebildet werden kön 
nen : obgleich diese Namen eigentlich die kurz vor 
hin angezeigte Bedeutung haben. Und weil die 
perspectivischen Zeichnungen körperlicher Gegenstän 
de alsdenn ein noch natürlicheres Ansehen bekom 
men, wenn zugleich der Schatten ausgedruckt wird, 
den sie entweder auf einen horizontalen Boden, oder 
sonst daneben gezeichnete Gegenstände werfen; so 
trägt man die dahin gehörigen Regeln unter dem 
Namen der Gcragrapbie vor.
	        
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