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IX. Abschnitt.
¡ gendeu Mängel des Gemähldes möglichst zu ver»
mindern. Der Mahler, wenn er eine Landschaft
nach der Nacur zeichnen will, begiebt sich deswegen
wohl auf eine oder die andre in der Gegend besiud-
liche Anhöhe, und sucht auf solche Art den Ort aus,
von welchem sie am besten übersehen werden kann.
Dieß laßt sich indessen nicht allemahl thun, und deß
wegen bleiben solche Regeln für die Wahl der Stelle
des Auges, die aus den Gründen der Optik und
Perspectiv selbst hergenommen sind, allemahl sehr
nützlich. Zu diesen Gründen gehört vornehmlich
die im m. §. der Optik sil-on angemerkte Erfah
rung, daß das Auge nur alle solche Gegenstände
auf einmahl deutlich übersehen kann, die nicht über
i 4 5 Grad von der Gesichtsaxe entfernt sind. Weil
es unnatürlich fallen würde, mehr auf ein Gemählde
zu bringen, als man auf einmahl deutlich übersehen
kann, so fetzt dieser Umstand dem Umfange des Ge
mähldes, und der Entfernung des Auges gewisse
! Gränzen. Man muß das Auge von der ab
zubildenden Sache so weit entfernt annehmen,
daß sie ganz innerhalb der Gränzen des dem-
lid>ctt Sehens liege. Stellt man sich vom Auge
grade Linien nach den äußersten Gränzen des Ge
mähldes gezogen vor, so muß keiner von den Win
keln, der ein Paar solche Linien einschließet, mehr
als 90° fassen; und wenn man annimmt, daß die
Gesichtsaxe gegen die Mitte des Gemähldes gerich
tet ist, so muß keine von den Gesichtslrnien, die
man vom Auge bis an den äußern Umfang des Ge
mähldes ziehen kann, mit der Gesichtsaxe einen
Winkel machen, der mehr als 45° faßt. Sobald
denurach die ganze Ausdehnung des Gemähldes be
stimmt ist, ist auch die Entfernung des Auges in so
weit