Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

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318 Die Perspectiv. 
wert bestimmt, daß sie nicht kleiner seyn muß, als 
die größte Entfernung der äußersten Gränzen des 
Gemähldes vom Augenpunct. Man wird im 78. 
und 125, §. sinden, daß daselbst die Entfernung des 
Auges dieser Regel gemäß angenommen sey. 
131. §. 
Es folgt aus dieser Regel, daß die Höhe des 
Auges nie größer als die Entfernung des Auges an 
genommen werden müsse, damit die scheinbare Tiefe 
der unter der Horizontallinie liegenden Gegenstände 
nie über 45 Grad betrage. Aus demselben Grunde 
folgt, daß die Entfernung des Auges niemals klei 
ner als die größte Höhe der über dem Horizont des 
Auges befindlichen Gegenstände über demselben an 
genommen werden müste, damit auch diese nie höher 
als um 45° über der Horizontallinie erhaben er 
scheinen. Weil die Tangenten solcher Winkel, die 
über 450 groß sind, sehr schnell wachsen, so fallen 
auch überdem die Bilder solcher Gegenstände, die 
von der Gesichtsaxe um mehr als 45° abweichen, zu 
sehr auseinander gedehnt aus, als daß sie natürlich 
zu seyn scheinen könnten, wofern das Auge nicht in 
dem wahren Gesichkspuncte steht. Dieserwegen 
giebt es wenige Fälle, wo es erlaubt ist, von der 
Regel abzuweichen. Zu solchen Fällen, wo die Ab 
weichung von der angenommenen Regel zur Noth 
wendigkeit wird, würden diejenigen gehören, wenn 
oben an den hohen Wanden der Kirchen, oder andrer 
hoher Gebäude, Gemählde befindlich sind, die nicht 
anders als von unten hinauf betrachtet werden können. 
Uebrigens stießt noch aus eben den Gründe,:, daß 
auch die seitwärts des Auges liegenden Theile nicht 
über 45° von der Gesichtsaxe abweichen müssen. 
Es
	        
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