Full text: Lehrbegriff der Optik und Perspectiv ([Theil 7])

XL Abschnitt. 
Allgemeine Theorie der Sciagraphie. 
127. §. 
Jenn inan zur völligen Auszierung einer perspecti- 
vischen Zeichnung auch den Schatten in derselben 
ausdrücken will, den die abgebildeten Körper wer 
fen; so muß man sich aus dem 70. §. der Optik er 
innern , daß die Gestalt und Größe des Schattens 
nicht allein von der Gestalt und Größe deö dunklen 
Körpers, der den Schatten wirft, sondern auch von 
der Gestalt und Größe des Lichts abhange, von wel 
chem die Erleuchtung herrührt. Man setzt entwe 
der voraus, daß das Licht einer angezündeten Kerze 
oder Lampe die abgebildeten Gegenstände erleuchtet: 
oder man nimmt an, daß solche vom Sonnenlicht 
erleuchtet werden: oder man setzt zum Grunde, daß 
die Erleuchtung vom Tageslicht herrühre, ohne daß 
die Körper, welche den Schatten werfen, den Son 
nenstrahlen unmittelbar ausgesetzt wären. Die Rede 
ist hier nicht vom körperlichen Schatten, sondern 
von der Projection desselben auf eine oder- mehr 
Ebenen von gegebener Lage, oder überhaupt auf die 
Flache andrer umher befindlicher Gegenstände, wel 
che auch der Schlagschatten heißt (68. §. Opt.): 
und gewöhnlich hat die Zeichnung dieses Schattens 
wenig Schwierigkeit, wenn vorher die Gegenstände 
selbst, welche den Schatten werfen, richtig gezeich 
net find. 
*50. §. 
Die Flamme einer angezündeten Kerze oder 
Lampe
	        
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