XL Abschnitt.
Allgemeine Theorie der Sciagraphie.
127. §.
Jenn inan zur völligen Auszierung einer perspecti-
vischen Zeichnung auch den Schatten in derselben
ausdrücken will, den die abgebildeten Körper wer
fen; so muß man sich aus dem 70. §. der Optik er
innern , daß die Gestalt und Größe des Schattens
nicht allein von der Gestalt und Größe deö dunklen
Körpers, der den Schatten wirft, sondern auch von
der Gestalt und Größe des Lichts abhange, von wel
chem die Erleuchtung herrührt. Man setzt entwe
der voraus, daß das Licht einer angezündeten Kerze
oder Lampe die abgebildeten Gegenstände erleuchtet:
oder man nimmt an, daß solche vom Sonnenlicht
erleuchtet werden: oder man setzt zum Grunde, daß
die Erleuchtung vom Tageslicht herrühre, ohne daß
die Körper, welche den Schatten werfen, den Son
nenstrahlen unmittelbar ausgesetzt wären. Die Rede
ist hier nicht vom körperlichen Schatten, sondern
von der Projection desselben auf eine oder- mehr
Ebenen von gegebener Lage, oder überhaupt auf die
Flache andrer umher befindlicher Gegenstände, wel
che auch der Schlagschatten heißt (68. §. Opt.):
und gewöhnlich hat die Zeichnung dieses Schattens
wenig Schwierigkeit, wenn vorher die Gegenstände
selbst, welche den Schatten werfen, richtig gezeich
net find.
*50. §.
Die Flamme einer angezündeten Kerze oder
Lampe