Full text: Die Hydraulik (Der Fünfte Theil)

534 Die Hydraulik. 
der Anlegung einer solchen Maschine ankömmt. Irr 
solcher Absicht muß man zuerst die Einrichtung der 
einzelnen Pumpen kennen lernen, die gewöhnlich da 
bey gebraucht werden. 
339 §. 
Es darf an einem Saugwerk die Saugröhre nicht 
über 24 bis 26 Fuß Höhe über den Wafferpaß des 
6Us der Tiefe zu hebenden Wassers haben, damit der 
Druck der Atmosphäre stark genug bleibe, das Was 
ser bis zur grösten Kolbenhöhe hinauf zu treiben. 
Allein es ist nicht nothwendig, daß die Ausguß- 
Röhre nahe über dem höchsten Kolbenstande ange 
bracht sey. Wenn die Kraft stark genug ist, die den 
Kolben Hebensolt, so kan die Höhe der Pumpe die grö- 
sie Höhe des Kolbens sehr viel übertreffen: nur muß 
crlsdenn der Kolben auch bis gehörige Stärke ha 
ben, damit er den Druck einer hohen über ihn ste- 
stenden Wassersäule aushalten kan. Wenn auf der 
Kolbenröhre keine andre Röhre stehet, und das Guß- 
Rohr nur wenige Fuß über der höchsten Stelle des 
Kolbens angebracht ist; so Herst die Pumpe ein nie 
driger Satz. Wenn aber über der Kolben-Röhre 
oder dem eigentlich so genannten Stiefel noch eine 
oder mehrere so genannte Aufstry -- Röhren ange 
bracht sind, also das Wasser noch um eine sehr be 
trächtliche Höhe über den Kolben hinaufsteigen muß, 
bevor es zum Ausguß kommt, so Heist die Pumpe 
ein hoher Satz. Dafern die Saugröhre selbst 
nicht aus einem Stück bestehet, sondern aus zweyen 
oder mehrern Röhren zusammen gesetzt ist, so Heist 
diejenige, welche zunechst mit dem Stiefel verbun 
den ist, der Steckelkiel, die übrigen aber Senkel- 
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