534 Die Hydraulik.
der Anlegung einer solchen Maschine ankömmt. Irr
solcher Absicht muß man zuerst die Einrichtung der
einzelnen Pumpen kennen lernen, die gewöhnlich da
bey gebraucht werden.
339 §.
Es darf an einem Saugwerk die Saugröhre nicht
über 24 bis 26 Fuß Höhe über den Wafferpaß des
6Us der Tiefe zu hebenden Wassers haben, damit der
Druck der Atmosphäre stark genug bleibe, das Was
ser bis zur grösten Kolbenhöhe hinauf zu treiben.
Allein es ist nicht nothwendig, daß die Ausguß-
Röhre nahe über dem höchsten Kolbenstande ange
bracht sey. Wenn die Kraft stark genug ist, die den
Kolben Hebensolt, so kan die Höhe der Pumpe die grö-
sie Höhe des Kolbens sehr viel übertreffen: nur muß
crlsdenn der Kolben auch bis gehörige Stärke ha
ben, damit er den Druck einer hohen über ihn ste-
stenden Wassersäule aushalten kan. Wenn auf der
Kolbenröhre keine andre Röhre stehet, und das Guß-
Rohr nur wenige Fuß über der höchsten Stelle des
Kolbens angebracht ist; so Herst die Pumpe ein nie
driger Satz. Wenn aber über der Kolben-Röhre
oder dem eigentlich so genannten Stiefel noch eine
oder mehrere so genannte Aufstry -- Röhren ange
bracht sind, also das Wasser noch um eine sehr be
trächtliche Höhe über den Kolben hinaufsteigen muß,
bevor es zum Ausguß kommt, so Heist die Pumpe
ein hoher Satz. Dafern die Saugröhre selbst
nicht aus einem Stück bestehet, sondern aus zweyen
oder mehrern Röhren zusammen gesetzt ist, so Heist
diejenige, welche zunechst mit dem Stiefel verbun
den ist, der Steckelkiel, die übrigen aber Senkel-
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