B. Niedere Geodäsie.
1. Einleitung'. Die niedere oder ebene Geodäsie befaßt sich
mit der Vermessung, Berechnung und Abbildung kleinerer Teile
der Erdoberfläche, für welche eine Ebene als horizontale Projek-
tionsfläche genommen werden kann, ohne daß die dadurch verur
sachten Längen- und Richtungsverzerrungen den für den jeweiligen
Zweck festgesetzten Höchstbetrag überschreiten. Es gehören also
hieher in erster Linie die Aufgaben der Feldmessung. Freilich,
die Längenreduktionen, welche beim Übergang auf einen anderen
Horizont notwendig werden, dürfen auch hier meist ebensowenig
vernachlässigt werden wie die Erdkrümmung bei Höhenmessungen.
Für die Zwecke der Feldmessung fordert man, um die Richtungs
verzerrung in mäßigen Grenzen zu halten, insbesondere, daß der
Höchstbetrag der Längenverzerrung jeweils - - — der Länge nicht
überschreite. Wie in der höheren Geodäsie gezeigt wird, genügen
dieser Forderung, wenn zur Rechnung und Abbildung rechtwink
lige Koordinaten Verwendung finden, jedenfalls alle Bezirke, welche
nicht mehr als 40 km vom Berührungspunkt der Projektionsebene
mit der Erdkugel entfernt sind.
Manchmal steckt man die Grenzen der niederen Geodäsie auch
etwas weiter und rechnet hieher noch die Vermessung von langen
aber schmalen, streifenförmigen Gebieten, wobei als Projektions-
Hache ein Zylinder dient, welcher die Erde in einem das Land der
Länge nach annähernd halbierenden Großkreis berührt. Dabei ist
jedoch zu fordern, daß kein Punkt weiter als 40 km von diesem
Großkreis absteht, wenn der oben genannte Höchstbetrag der Län
genverzerrung nicht überschritten werden soll. Dieser Projektions
zylinder kann dann längs einer Erzeugenden aufgeschnitten und
ohne Längenverzerruug in die Ebene ausgebreitet werden.
Hieher gehört auch die Lehre von den geodätischen Meß
instrumenten, soweit diese den Zwecken der niederen Geodäsie
dienen. Sie sind in den Grundzügeu behandelt und den eigentlichen
Vermessungsarbeiten, soweit es zweckmäßig schien, vorangestellt.