neue Ausgleichung eines Dreiecksnetzes.
1.
Betrachten wir zuerst die Fälle, dass bei der Ausgleichung eines
Dreiecksnetzes gewisse, durch vorangegangene Vermessungen bestimmte
Winkel unverändert beibehalten werden sollen, so liegt auf der Hand,
dass diese Bedingung ihre strenge Berücksichtigung dadurch findet, dass
man die Bedingungsgleichungen, die diese unverändert beizubehalten
den Winkel geben, aufstellt, sie den übrigen Bedingungsgleichungen,
die das Dreiecksnetz darbietet, anreiht, und darauf das allgemeine Ver
fahren anwendet. Diese Bedingungsgleichungen haben die einfachste
Form, die Vorkommen kann, denn bezeichnet man die Richtungen, die
diese Winkel einschliessen, oder deren Schenkel sie sind, mit x ip \ x iq \
x (r \ x (s \ etc. und die Werthe der Winkel, die unverändert beibehalten
werden sollen, mit A p A r,s , etc. so werden
x (p) — x {q) = A p ' q
x (r) _ x {s) _ j\r,s
etc.
die Gleichungen, die den Winkel- und Seitengleichungen des Dreiecks
netzes anzureihen, und in das allgemeine Ausgleichungsverfahren einzu-
schliessen sind.
2.
Wenn hiemit alles erschöpft wäre, was sich über den gegenwär
tigen Fall sagen lässt, so hätte ich diesen gar nicht in Rede zu ziehen
brauchen, denn das Vorhergehende versteht sich von selbst, und be
dingt gar keine Abänderung des allgemeinen Verfahrens. Aber es lässt
sich noch Wesentliches darüber sagen. Die eben beschriebenen, hinzu
kommenden Bedingungsgleichungen vergrössern die Anzahl der End
gleichungen, die in ihrer Gesammtheit das System der schliesslich
aufzulösenden Gleichungen bilden, und wenn die übrigen Bedingungs-