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Dritter Abschnitt. § 4.
§ 4.
Die Zahl der Dimensionen eines Ranmgebildes.
Die einzig richtige Definition der Raumgebilde, wie sie auch
jetzt fast regelmäfsig in den Lehrbüchern gegeben wird, geht vom
Begriffe des Körpers und dem der Teilung aus. Man teile einen
Körper, so wird die gegenseitige Grenze eine Fläche sein; teilt
man aber die Fläche wieder, so wird die gegenseitige Grenze
der beiden Teile durch eine Linie gegeben, und wenn man endlich
eine Linie in zwei Teile zerlegt, so besteht die gegenseitige
Grenze in einem Punkte. Auch bei dieser Definition sind gewisse
Vorsichtsmafsregeln nicht aufser acht zu lassen; ebenso bedarf
das Wort Grenze noch einer nähern Erklärung. Hierauf wollen
wir jedoch erst an einer spätem Stelle eingehen.
Mit dieser Definition hängt eine genaue Erklärung für den
Ausdruck zusammen: Der Raum hat drei Dimensionen. Wenn
ein Raumteil oder ein Körper in zwei Teile zerlegt wird, so
wird die gegenseitige Grenze noch teilbar sein; zerlegt man diese
Grenze wieder, so ist das neue Grenzgebilde wieder teilbar; wird
dasselbe geteilt und das dadurch erhaltene Grenzgebilde bestimmt,
so ist das neue Grenzgebilde unteilbar. Anders ausgedrückt:
Man teile einen Körper in zwei Teile und bezeichne ihre gegen
seitige Grenze als ein Grenzgebilde erster Ordnung; dies ist
teilbar, und wenn es in zwei Teile zerlegt wird, so bezeichne
man die gegenseitige Grenze als ein Grenzgebilde zweiter Ord
nung; auch dieses ist teilbar und führt durch eine Zerlegung in
zwei Teile zum Grenzgebilde dritter Ordnung; dieses ist aber,
ganz unabhängig von dem Körper, von dem man ausging, und
von der Art der Teilungen, welche der Reihe nach ausgeführt
sind, stets unteilbar. Ohne ein Mifsverständnis befürchten zu
müssen, können wir daher sagen: Führt man der Reihe nach drei
Teilungen aus, indem man jede Teilung mit einem Übergang
zur Grenze verbindet, so gelangt man zum unteilbaren Gebilde.
Hiermit ist die Erklärung für die Dreizahl der Dimensionen des
Raumes gegeben; wir können damit die Erklärung für die Zahl
der Dimensionen, welche ein Raumgebilde besitzt, verbinden,
indem wir sagen: Die Grenze von irgend zwei Teilen, in weiche
ein dreidimensionales Gebilde zerlegt wird, ist ein Gebilde von