Der mehrdimensionale Raum.
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führt, wie oft er auch wiederholt wird? Indessen soll uns diese
Frage nicht beschäftigen; wir fragen nur, ob das Grenzgebilde
n ter Ordnung unteilbar ist, wo n nicht gleich drei angenommen
wird, sondern irgend eine andere ganze Zahl sein soll.
Jetzt betrachten wir wieder die Gesamtheit der Wertsysteme,
die durch n variabele Gröfsen x,, x 2 . .. x n gebildet werden können.
Ihre Mannigfaltigkeit kann in der verschiedensten Weise so in
zwei Klassen zerlegt werden, dafs die beiden Klassen eine gegen
seitige Grenze besitzen. Dadurch gelangt man zum Grenzgebilde
erster Ordnung, das wieder zerlegt werden kann. Führt man
diesen Prozefs weiter aus, so wird das Grenzgebilde nhir Ordnung
ein einzelnes Wertsystem, also unteilbar sein. Man kann sich
auch von vornherein auf einen stetigen endlichen Bereich be
schränken; so kann man nur diejenigen Wertsysteme betrachten,
für welche alle Variabein positiv und kleiner als eins sind; oder
man setzt fest, dafs für die zu betrachtenden Wertsysteme der
Wert des Ausdrucks x t 2 -f- x 2 2 -J- ... -j- x n 2 eine gegebene Gröfse
a 2 nicht übersteigt. Die Wertsysteme eines solchen Bereiches
teile man in zwei Klassen; dann giebt es Wertsysteme, die je
nach der getroffenen Festsetzung beiden Klassen zugleich ange
hören oder von beiden Klassen auszuschliefsen sind; ihre Gesamt
heit bildet das Grenzgebilde erster Ordnung. Dieses Gebilde kann
man wieder teilen und dann den Prozefs wiederholen, bis man
nach n-maliger Teilung zu einzelnen Wertsystemen gelangt.
Indessen sind die analytischen Mannigfaltigkeiten durchaus
nicht die einzigen Gebilde, mit denen der angegebene Prozefs
durchgeführt werden kann; der Raum selbst bietet Beispiele, für
die die oben angegebene Zahl n sowohl gröfser wie kleiner als
drei ist. Jede Fläche kann geteilt werden; für sie ist das Grenz
gebilde erster Ordnung eine Linie, das Grenzgebilde zweiter
Ordnung unteilbar. Nach Plückers Vorgänge darf man aber irgend
ein Raumgebilde als Element auffassen; schon sehr früh führte
er die Ebene und in seinem letzten grofsen Werke die gerade
Linie als Raumelement ein. Betrachten wir aber die Gesamtheit
der Geraden des Raumes, so wird erst das Grenzgebilde vierter
Ordnung unteilbar. Wir betrachten z. B. eine Gerade als der
einen oder andern Klasse angehörig, je nachdem ihr Abstand von
einem festen Punkte gröfser oder kleiner ist als eine bestimmte
Kill in g, Grundlagen der Geometrie. I.
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